Wir haben vor einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Zu dieser gehört auch ein kleiner Garten (als Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung). Der Garten war nur rudimentär angelegt, d.h. es war schlecht angewachsener Rasen auf unebenem Boden und zwei Beete mit Ziergräsern vorhanden. Nun wollten wir den Garten neu anlegen. Dazu wollten wir zunächst ewtas Boden abtragen, mit Humus auffüllen, Rollrasen legen und neue Beete mit Pflanzen anlegen. In nur wenigen Zentimetern Tiefe stießen wir jedoch auf Bauschutt und 40-50 cm große Gesteinsbrocken. Von Hand war da nix zu machen mit Boden abtragen.

Ist das zulässig, dass uns der Garten mit soviel Bauschutt verkauft wird?

Gibt es nicht eine Mindestmenge an gutem Boden (x cm), die vorhanden sein muss?

Wer weiss Bescheid oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß,

Axel