Hallo,
folgende Frage möchte ich gerne wissen, ist das Wohnen im Außenbereich nach § 35 BauGB, möglich.
Sachverhalt folgendermaßen. Eine Baracke am See wurde als Tauchschule verwendet, das Land wurde gekauft, Tauchschule zog aus, Baracke steht nun leer. Eigentümer verpachtet mir das Land, ich möchte dieses als Bootsverleih und gleichzeitig zum Wohnen nutzen. Aber diese Baracke steht im Außenbereich. Welchen Antrag muss ich bei der Behörde stellen um dort wohnen zu dürfen. Das man im Außenbereich wohnen darf, dass weiß ich aber WIE und unter welchen Vorratssetzungen.
Danke für eure Hilfe
Mfg
www.am-hainersee.de
Andreas