Guten Tag,

ich bin gerade in den finalen Schritten ein Grundstück zu erwerben. Jetzt sehe ich im Kaufvertragsentwurf folgendes: "Das Flurstück 385 d ist mit zwei Einfamilienhäusern be− baut. Bei dem Flurstück 386 handelt es sich um eine be− waldete Fläche. Die beiden auf dem verkauften Grundbesitz aufstehenden Häuser wurden seinerzeit als Wochenendhäuser errichtet. Eine Nutzung zu Wohnzwecken wird aber von der Bauf− sichtsbehörde geduldet."

Jetzt ist meine Frage inwiefern diese Duldung widerrufen werden kann, da diese ja von enormer Bedeutung ist.

Vielen Dank für ihre Mühe.