Hallo zusammen. Ich wohne in einem 3-Familienhaus in einer Eigentümergemeinschaft und an die Grunstückgrenze wird gerade ein Haus gebaut. der Bauherr ist auch gleichzeitig unser Hausverwalter. Nun sagt dieser, das unsere Dachrinne in sein Grundstück hineinragt und wir sie zurück versetzen müssten. Nun meine Frage.: Unser Haus wurde uns vor paar Jahren genau von diesem Herr verkauft schon mit der Aussicht auf den Neubau.Hätte er das nicht schon damals bei der Planung sehen können und nicht erst wenn der 2.Stock drauf ist? Und gilt nicht das Recht des Altbestandes, sprich unser Haus war zuerst da? Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!!