Hallo, ich bin neu hier und habe durch Tante Goog.le festgestellt, dass ich wohl ein Problem habe:

RLPfalz, Wohnhaus, erbaut ca. 1900; zweimal angebaut - eine Garage, einen Stall mit Scheune (ehemaliger Bauernhof im Ort) beides genau auf der Grenze zum Nachbarn; Dachrinne hängt schon über; Dach vor 15 Jahren erneuert (Rinne hängt immer noch über) und angefangen innen auszubauen, also Schaffung von neuem Wohnraum (EFH). Dacherneuerung (Holz kaputt) + Heubodenausbau ohne Genehm.; Grenzbauten wurden seinerzeit (60er Jahre) aber mit Genehm. errichtet.

Meine Frage: bekomme ich nachträglich eine BGenehm. für den Innenausbau? Brauche ich noch eine Genehm. für das Dach? Das Dach hat jetzt etwas größere Überhänge als das alte und zur Hofinnenseite habe ich eine Gaube eingebaut.  Welcher größere Ärger ist zu Erwarten? Brandschutz, Abstand zum Nachbarn?

Da ich das Haus verkaufen möchte, will ich natürlich auch Sicherheit für den Käufer und für mich haben, nicht - dass da noch was nach kommt. Ich hatte absolut keine Ahnung und habe sehr naiv einfach drauflosrenoviert, weil - ist ja innen, brauch ich keine Genehmigung. Heute weiß ich etwas mehr, möchte mich aber vor meinem Gang zum BAmt erst informieren was auf mich zukommt, bevor ich schlafende Hunde wecke.

Danke schon mal Jürgen