Hallo, wir möchten ein Haus mit Walmdach bauen. Im Bebauungsplan ist nur eine Firstrichtung, aber nicht speziell erwähnt welche Dachform gebaut werden muss, obwohl sie wohl beim erstellen des Bebauungsplans von Satteldächern ausgegangen sind. Umliegende Häuser haben Satteldächer, eines hat an der Haustür ein Walmdach aus Vordach. Brauche ich denn dann eine Ausnahmegenehmigung für ein Walmdach??? Eine Firstrichtung könnten wir ja auch mit einem Walmdach einhalten! Danke für eure Hilfe! Eberhart