Gehören Fenster und Rolladen zum Teileigentum!
Hallo,
die Fenster sind bei mir ander Wohnung so dermaßen schlecht und evtl. möchte ich diese erneuern. Meine Frage, kann ich das so einfach machen oder gehören diese Fenster zum Gemeinschaftseigentum. Muss ich was abklären. Ebenso ist der Rolladen (außen) defekt. Wer kommt für den Schaden auf, der EIgentümer oder die Gemeinschaft? ich bin mir nicht sicher, ob in der Teilungserklärung drinsteht, ob Fenster und Rolladen Teil-Gemeinschaftseigentum sind. Was gilt?
Danke für die Antworten