Hallo, wir haben unsere Garage (wie im Bauplan genehmigt) direkt an die Grundstücksgrenze gebaut. Nun ist demnächst das Verputzen des Hauses und er Garage angesagt. Der Nachbar hat sein Carport auch direkt an die Grundstücksgrenze zu uns zu aufgebaut und die Seite zu unserer Garage mit einem Sichtschutz zugemacht. Nun weigert er sich, diesen Sichtschutz abzubauen und uns damit Zugang zum Verputzen unserer Garage zu gewähren. Darf er das? Oder gibt es ein Gesetz, das ihn verpflichtet in der Bauphase Zugang zu gewähren?