Unser Nachbar hat einen gemauerten Geräteschuppen und davor ein zu allen Seiten offenes Carport an unserer Grenze mit 3m Höhe gebaut. Nun möchten wir an der Grenze einen Sichtschutz errichten und zwar im Bereich des Carports bis zu der Unterkante des Daches (ca. 2,80m). Eine Einfriedung bei uns in Niedersachsen darf höchstens 1,80m hoch sein. Auch in diesem Fall, wo schon eine Grenzbebauung vorliegt? Sieht ein wenig komisch aus mit einer Lücke zwischen Zaun und Dach. Brauchen wir eine Baugenehmigung für eine Erhöhung?