Ich schwanke zwischen dem Bau eines Kellertanks und einem Erdtank. Da sich das erst herausstellt, wenn ich mehrere konkrete Angebote habe, wollte ich das während der Bauausführung entscheiden. Nun frage ich mich, ob das so einfach geht oder ob man für so einen großen Erdtank eine Baugenehmigung braucht.
In der Bandenburgischen Bauordnung habe ich gefunden:
(5) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Anlagen, Behälter und Becken: ...sonstige drucklose Behälter mit nicht mehr als 30 m3 Behälterinhalt,
Allerdings weiß ich nicht, ob so ein Erdtank darunter fällt... Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank!