Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?

Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.

nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..

Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?

Juni: Kaution gezahlt

Juli: ab hier Hartz IV

August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?

Arbeit, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wie soll ich damit umgehen, nichts für meine bestandene Lehrabschlussprüfung getan zu haben?

Hallo zusammen.

(Zur Info: Komme aus der Schweiz)

Ich bin momentan am Ende meiner Lehre und aufgrund der momentanen Lage wurden nun alle Qualifikationsverfahren einschliesslich den praktischen Prüfungen gestrichen und es benoten nun die Arbeitgeber bzw. der Lehrmeister die Lernenden.

Nur ist es bei meiner Situation etwas anders: Eigentlich hätte ich bereits letztes Jahr abschliessen können, habe aber damals die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden und musste so ein weiteres Jahr warten. Das Jahr habe ich genutzt, um meine Lernmethoden und Arbeitsabläufe zu verbessern und zu optimieren und Sachen die ich noch nicht zu 100% beherrsche zu üben. Ich habe mich also das ganze Jahr darauf vorbereitet, nur um jetzt das Fähigkeitszeugnis quasi geschenkt zu bekommen.

Ich komme mir dabei recht blöd vor, vor allem da meine damaligen Klassenkameraden alle bestanden hatten und auch mit der Schlussprüfung zeigen konnten, was sie so alles können. Und nun habe ich das Glück/Pech, keine Prüfung machen zu müssen und nun die Lehre nun ohne weiteres "erfolgreich" abschliessen kann.

Ich denke ständig daran wie das wohl für die anderen wirken muss, die sich dafür bemühen mussten und es fühlt sich auch nicht wirklich fair an, ändern kann ich da aber nichts da dies bundesweit so beschlossen wurde.

Wisst ihr wie ich dieses Gefühl wegbringe? Habt ihr vielleicht ein paar aufmunternde Worte oder wisst ihr, wie ihr damit umgehen würdet?

Herzlichen Dank! <3

Schule, Abschlussprüfung, schlechtes gewissen, Ausbildung und Studium
Lehrerin weigert sich zu prüfen?

Hallo und zwar ist es so, dass ich gerade in der Abschlussklasse bin und es hieß, dass in Österreich der Unterricht für die Maturanten/Maturantinnen am 4 Mai beginnt und der Notenschluss dementsprechend am 15 Mai ist. (Maturanten=Abiturienten, Matura=Abi) In dieser Zeit sollten wir die Möglichkeit haben uns in Fächern auszubessern, wo wir eben negativ sind und auch seitens meiner Direktorin hieß es, dass wir dann zusätzlich noch am 20 Mai Zeit haben, um negative Noten auszubessern. (Das Zeugnis sollten wir am 22 Mai erhalten). Die Matura bei uns beginnt am 25 Mai und bis dahin sollte es eben für maturarelevante Fächer Vorbereitungsstunden geben. Nun habe ich gestern erfahren, dass eine Lehrerin, bei der ich negativ bin, sich weigert irgendjemanden zu prüfen und Vorbereitungsstunden zu halten, obwohl ich doch ein Recht darauf habe und es laut dem Bildungsminister so "angeordnet" wurde, will sie lieber zuhause bleiben und per Videokonferenzen Arbeitsaufträge aufgeben, was ich auch wieder nicht verstehe, denn es handelt sich hierbei um ein maturarelevantes Fach und wenn wir zur Schule müssen und meine ganzen anderen Lehrer auch, kann sie sich doch nicht weigern. Wie will sie das überhaupt machen, wenn wir in der Schule sind? Außerhalb der Unterrichtszeit muss ich doch nicht an einer Videokonferenz teilnehmen, wenn die Schulstunden doch da sind und alle anderen Lehrer das doch auch einhalten. Ich habe ihr nun diese Info zukommen lassen und natürlich keine Antwort bekommen, das bin ich von ihr mittlerweile sowieso gewohnt. Nun meine Frage, kann sie mir wirklich eine Prüfung verweigern und der Schule sozusagen fernbleiben, obwohl sie nicht zur Risikogruppe gehört? Immerhin handelt es sich hierbei um meinen Abschluss und ich will zur Matura antreten können, vor allem bin ich halt leider nur bei einem Test negativ gewesen, wegen Corona hatten wir sonst keine schriftlichen Überprüfungen und Arbeitsaufträge haben wir von ihr sowieso keine bekommen. (Bei meinem Semesterzeugnis hatte ich ein Genügend). Sie erzählt zudem lügen, dass heute schon Notenschluss wär, was ja nicht einmal stimmt und sie deswegen nicht mehr prüft. (wir haben noch immer am 5 Mai einen Mathematiktest.)

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