Juristisches Referendariat abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beginnen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du müsstest eine Unterbrechung beantragen und begründen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Scheidest Du einfach so aus (Austritt aus dem Beamtenverhältnis), ist die Referendarzeit nicht vollendet und daher kein zweites Staatsexamen möglich. Ob Du die Referendarzeit noch einmal neu (von Anfang an) beginnen könntest, müsstest Du bei dem Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes abklären.