Abmahnung ab wann darf gekündigt werden?
Hallo.
ich bin momentan im 3 Lehrjahr und mache eine Ausbildung. Wir haben von unserem Betrieb aus jedes Jahr ein kleines Spiel für die Azubis, wo die Azubis tolle Preise gewinnen können. Voraussetzung dafür ist, dass man jeden Monat ein Fragebogen ausfüllen muss mit unterschiedlichen Fragen. Wer die meisten Antworten richtig hat, gewinnt. Mein Problem ist jetzt, mein Betrieb legt einen Wert darauf, dass alle Azubis mitspielen. Letztes Jahr habe ich leider eine Runde vergessen zu spielen = eine mündliche Abmahnung bekommen ( keine schriftliche ). Nun habe ich wegen der aktuellen corona Lage leider wieder eine Runde vergessen. ( es gibt insgesamt 3 Runden ). Das heißt es würde jetzt meine 2. Abmahnung sein. Erstmal vorab, es steht nicht in meinem Ausbildungsvertrag, betriebsordnung das es Pflicht ist. Mein Chef jedoch sagt das es Pflicht ist.. naja..
meine Frage hierzu wäre.
ab wie vielen Mahnungen darf gekündigt werden? So wie ich das von der Schule mitgenommen habe ist es so, dass gekündet werden darf wenn man 2 Abmahnungen wegen dem selben Grund hat und bei der 3 Abmahnung quasi die Kündigung kommt. Im Internet lese ich aber was anderes. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
6 Antworten
Wegen so was darf es keine Abmahnung geben und dagegen kann mann Dan auch gerichtlich vorgehen ein spiel hat nichts mit der Ausbildung zu tun! Auch muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen Lesse das mal genauer nach und am besten legst du mal deine chef das als ausdruck vor!
Wen dein Chef dich deswegen kündigen will Dan teile ihm mal mit das es schon mal ein Azubi gab der Rechtswidrig gekündigt wurde 6 Monate vor der Prüfung der War so gewitzt das er vor Gericht ging und der Firma seinen schaden in Rechnung stellte das ging in die 100,000 bis zur rente die Firma hat verloren und musste ihn nicht nur wider einstelle sonder auch entschädigen und sie hat nie wider ausgebildet!
Wen dein chef so einen wert darauf legt warum hat er dich daran nicht erinnert ?
Wen er Glaubt dich so abmahnen zu müssen Dan informiere die Kammer den das hört sich eher danach an das er denkt er muss sich nicht an Gesetze halten -Oder kann es sein das er dich so loswerden will den Dan werden gründe erfunden!
Du bekommst wegen einem Spiel, das theoretisch freiwillig ist, eine Abmahnung? Ich würde da mal nachfragen wie du das zu verstehen hast.
Weil es nicht um wissen im Betrieb geht. Es ist ganz klar eine freiwillige Aktion der Edeka. Ob man mitmachen will oder nicht kann der Azubi in dem Sinne ja selber entscheiden. Ich meine man kann ja nicht gezwungen werden an einer reise teilzunehmen. Wie gesagt im Ausbildungsverhältnis sowieso in der Ordnung steht nicht das es Pflicht ist.
Es gibt offensichtlich eine betriebliche Anweisung diesen "Wissenstest" zu absolvieren. Der ausgelobte Preis soll dass wohl schmackhafter machen.
Unterlässt du es jetzt daran teilzunehmen, hast du gegen eine betriebliche Anordnung verstoßen. Deshalb wurdest du ja auch abgemahnt.
Wie der Betrieb jetzt beim zweiten Verstoß das handhabt, wirst du einfach abwarten müssen.
Corona kann nicht für alles als Grund gelten.
"Dr. Hans" erzählt mal wieder märchen! ;-) eine "abmahnung" muss grundsätzlich schriftlich erfolgen! diese "spiele" gibt es seit ewigen zeiten...branchenübergreifend! sie gelten lediglich als motivation! man kann diese auch nicht vertraglich verankern! ;-) können schon...aber sie hätten keine gültigkeit, da jede ihk...oder kammer, dies ablehnen würden! also mach dir keine sorgen...denn du hast keine "echte" abmahnung erhalten! :-)
"Dr. Hans" erzählt mal wieder märchen!
Das kommt in letzter Zeit leider häufiger vor.
denn du hast keine "echte" abmahnung erhalten!
Sie ist unter diesen Voraussetzungen jedenfalls das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht!
eine "abmahnung" muss grundsätzlich schriftlich erfolgen!
Das allerdings ist ein Irrtum! Abmahnungen können auch mündlich erteilt werden - mit dem möglichen Problem der Beweisbarkeit.
sicher...mit zeugen und einer vertraglichen regelung! aber das halte ich, in diesem fall, für abwägig!
Mann, DerHans ist Community-Experte. Der weiß zu fast allem was zu sagen. Wie kommt Ihr drauf, dass das falsch sein könnte?
och nur so! der kommentiert ja auch die "periode" von jungs, als was ganz normales! :-))
Der weiß zu fast allem was zu sagen.
Das bestreitet auch keiner! Es ist nur die Frage: Was?
Wie kommt Ihr drauf, dass das falsch sein könnte?
Weil es erstens in diesem Fall falsch ist.
Weil es zweitens in letzter Zeit oft geschieht, dass seine Antworten schlicht und einfach falsch sind (was mich anfangs überrascht hat), mit der Frage überhaupt nichts zu tun haben oder zu einer reinen Sachfrage eine völlig unmaßgebliche persönliche Meinung wiedergeben oder auf bloßen Spekulationen als Tatsachen beruhen.
Sorry, ich hatte da wohl den "Ironie-Button" vergessen.
Das Blöde ist ja, dass er als Experte (wie wird man das eigentlich?) von den Fragestellern ernst genommen wird. Und das kann schon mal fatale Folgen haben.
Wieder einmal - leider sehr oft in letzter Zeit - "kopfschüttel"!! Was man sich als "Mit-User" Sorgen machen?
Wie kommst Du denn darauf, dass es sich hier "offensichtlich" um einen Wissenstest handeln würde, an dem Auszubildende verpflichtend teilzunehmen hätten??
Wie der Betrieb jetzt beim zweiten Verstoß das handhabt, wirst du einfach abwarten müssen.
Und das einem Auszubildenden im 3. Lehrjahr - und wohl kurz vor Ausbildungsende - aus solch einem lächerlichen Grund kaum gekündigt werden dürfte, sollte selbst Dir klar sein!
Eine betriebliche Anordnung müsste sowohl im Vertrag als auch in der betriebsordnung stehen. In dem Sinne könnte mein Chef sich ja jeden Quatsch ausdenken und sagen das es Pflicht ist.
Ist halt dämlich, daß Du Dich nicht an die Anordnungen hältst, aber wegen solche Banalitäten bekommt man in der Regel keine Abmahnung und erst recht auch keine Kündigung.
Wegen solch einer Banalität kann dir nicht nach der Probezeit gekündigt werden.
Ja bekomme ich. Verstehe ich auch nicht weil es in dem Sinne nichts mit dem Betrieb zu tun hat..