Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?

Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.

nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..

Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?

Juni: Kaution gezahlt

Juli: ab hier Hartz IV

August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?