Studium für Psychotherapiewissenschaft an der Wiener Siegmund Freud Privat-Uni?

Hey, für mich ist dieser Studiengang ein großes Mysterium, das mir bislang niemand per Mail erklären konnte. Auch auf der Website geht nicht ganz hervor, was jetzt Sache ist - Folgendes:

Das Studium besteht aus Bakkalaureat und Magister (10 Semester).

nach dem Magister hat man offenbar folgende Kompetenzen laut Uni:

"Berufsqualifikation zur selbständigen Ausübung der Profession Psychotherapie; theoretische, wissenschaftliche und klinische Kompetenzen.

Psychotherapie ist als Profession im Gesundheitssektor als wissenschaftlich fundierter Heilberuf positioniert, der in Österreich der Medizin und der Psychologie gleichgestellt ist."

Wenn man jedoch staatlich zum Therapeuten ausgebildet wird, so kann man den 2. Teil seiner Ausbildung (Fachspezifikum) erst im Alter von 25 beginnen, und muss zuvor entweder ein Masterstudium abgeschlossen haben, dass als relevant gilt, oder man muss sonstige relevante Ausbildungen abgeschlossen haben.

Was meint diese Uni jetzt damit? nach 10 Semestern ist man unter Umständen noch nicht Mal 25 (wo man den 2. Teil der Ausbildung erst beginnen (!!!!) würde. Wieso sollte ich dann selbstständig sein können? Die gesetzliche Altersbeschränkung ist auf deren Seite mit keinem Wort benannt und das österreichische Sozialministerium listet diesen Studiengang auch nicht als "relevante Voraussetzung" für den Abschluss der Ausbildung im A bis Z der Berufe. Dort ist nur der staatliche Weg beschrieben.

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z/Psychotherapeutin,-Psychotherapeut.html

Vielleicht studiert das wer von euch bzw. kennt sich mit solchen Dingen aus und kann mir erklären, was es damit auf sich hat. Kann man hier mit Studiengebühren irgendwelche Bestimmungen unwirksam machen? Oder war die Uni einfach schlampig in der Beschreibung des Studiengangs? Gibt´s hier einen Haken?

Dankeschön

Studium, Schule, Österreich, Psychotherapie, Universität, Wien, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Amtliche Impfpass- Kopie Gültigkeit?

Hallo liebe Community,

ich habe vor zwei Tagen am 12. August meine zweite Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten, genieße also ab dem 27. August 2021 den vollständigen Impfschutz.

Da man ja in Zukunft zur Teilnahme am öffentlichen Leben geimpft, genesen oder negativ getestet sein muss, wird man seinen Impfstatus ja zunehmend im Alltag nachweisen müssen. Ich habe zwar die CoV-Pass App, bin aber eigentlich eher der Freund von "altmodischem" Papier, da am Smartphone ja auch immer mal der Akku leer sein kann und schon hat man den Salat. Da ich natürlich nicht permanent meinen Orginal- Impfpass mit mir herumtragen möchte und auch nicht möchte, dass Fremde diesen andauernd in der Hand halten, habe ich eine Frage. Bei mir, bietet die Stadt eine amtliche Kopie des Impfpasses an, man geht auf's Bürgeramt und dort macht der Beamte nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eine Kopie des Impfpasses, die er mit seiner Unterschrift und mit dem Stempel der Stadt versieht, dies kostet natürlich auch ein paar Euro. Da es nach meinem Wissenstand bundesgesetzlich keine "amtliche Kopie des Impfpasses" gibt lautet meine Frage, wo dieser Gültigkeit hat?. Gilt diese Kopie nur im Stadtgebiet, im gesamten Bundesland oder gar doch bundesweit als Nachweis einer Immunisierung?!. Wenn jemand Ahnung davon hat, bitte antworten, danke.

Mfg Rollerfreake

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Ist die Annahme (noch nicht Immatrikulation) des Zulassungsangbots ohne voherige Exmatrikulation möglich?

Hallöchen ihr Lieben,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die folgende, wichtige Frage bezüglich meiner Einschreibung beantworten könnten: Zur Zeit bin ich noch an einer anderen Universität (auch in einem anderen Studiengang) immatrikuliert.

Das liegt daran, dass ich die Exmatrikulation erst einleiten wollte, wenn ich ein Zulassungsangebot erhalten habe. Dies ist am 12.08.2021 der Fall gewesen. In meinem dazugehörigen Zulasssungsbescheid steht nun, dass ich dieses Angebot innerhalb von 5 Tagen annehmen muss, sonst würde dieses anderweitig vergeben werden. Für mich ist unklar, ob ich schon zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes exmatrikuliert sein muss, oder ob ich auch erst nach der Annahme die Exmatrikulation einleiten kann? Nach Annahme des Angebotes beginnt ja eine weitere Frist von 10 Tagen, in welcher die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation hochgeladen werden müssen. Dazu gehört ja auch die Exmatrikulationsbescheinigung. Dann würde ja erst nach der Annahme die "Immatrikulation beginnen" und ich wäre ja auch auch noch nicht zeitgleich in zwei Universitäten eingeschrieben, da ich ja noch nicht offiziell immatrikuliert bin sondern nur das Angebot angenommen habe, oder?

Und zweitens meine Sorge ist, dass die 10-tägige Frist zur Exmatrikulation eventuell nicht ausreicht, weil ich nicht weiß, ob eine Exmatrikulation in so kurzer Zeit überhaupt möglich ist. Ich möchte bei so einer wichtigen Angelegenheit natürlich nichts falsch machen oder ggf. eine Frist versäumen.

Vielen lieben Dank an alle die mir helfen. :):)

Studium, Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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