Hallo,

nach Abschluss des Abiturs bekam ich zwei Zeugnisse. Beide von der Schule gestempelt und unterschrieben, jedoch nur eines amtlich beglaubigt.

Nun wollte ich eine Kopie amtlich beglaubigen lassen, jedoch ist das ursprünglich beglaubigte Zeugnis nicht mehr in meinem Besitz. Reicht es nun, das gestempelte Original (ohne die amtliche Beglaubigung) mitzubringen, damit die neue Kopie beglaubigt werden kann, oder muss ich mir wieder eines von der Schule ausstellen lassen?

Sorry falls ich mit dieser Frage naiv klinge.

Mit freundlichen Grüßen