Was macht ein Diplom Rechtspfleger?

4 Antworten

Rechtspfleger und seine Aufgaben im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören beispielsweise:

  • Familiensachen
  • Die Aufgaben des Rechtsfplegers in Familiensachen ist in § 25 RPflG geregelt. Dazu gehören unter anderem Unterhalts- sowie Güterechtssachen.
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  • Nachlasssachen
  • Nach § 16 Absatz 1 RPflG bleiben Nachlasssachen grundsätzlich dem Richter vorbehalten. Ein Rechtspfleger darf aber beispielsweise Erbscheine bei gesetzlicher Erbfolge erteilen (vgl. § 16 Absatz 3 RPflG). Darüber hinaus leitet er u.a. die Termine zur Eröffnung von Testamenten.
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  • Betreuungs- und Vormundschaftssachen
  • Regelungen finden sich hierzu in §§ 14, 15 RPflG. Aufgaben sind z.B. die Erteilung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Vormunds oder Pflegers einschließlich deren Überwachung.
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  • das Grundbuchrecht
  • Im Rahmen des Grundbuchrechts sind Rechtspfleger u.a. dafür zuständig über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum zu entscheiden.
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  • das Registerrecht
  • Die Aufgaben zum Registerrecht ergeben sich aus § 17 RPflG. Dazu gehören diverse Eintragen ins Handelsregister, ins Genossenschaftsregister, ins Partnerschaftsregister, ins Vereinsregister, ins Güterrechtsregister, ins Schiffsregister sowie ins Schiffsbauregister.
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Aufgaben im Rahmen der streitigen Gerichtsbarkeit

Zur streitigen Gerichtsbarkeit gehören beispielsweise:

  • Mahnverfahren
  • Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden die Rechtspfleger u.a. über die Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.
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  • Zwangsvollstreckung sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Im Rahmen der Zwangsvollstreckung entscheiden die Rechtspfleger in der Regel über die beantragte Pfändung von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben, während sie im Rahmen der Zwangsversteigerung bzw. der Zwangsverwaltung grundsätzlich die Gerichtstermine leiten.
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  • Insolvenzverfahren
  • Regelungen zum Insolvenzverfahren finden sich in § 18 RPflG. Danach ist die Eröffnung des Verfahrens dem Richter vorbehalten. Der Rechtspfleger führt grundsätzlich nach Eröffnung das gesamte weitere Verfahren durch. Dabei leiten sie u.a. die Gläubigerversammlung oder überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
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  • Kostenfestsetzung
  • Die Kostenfestsetzung erfolgt sobald ein Zivilprozess abgeschlossen ist.
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  • Strafvollstreckung
  • Die Rechtspfleger überwachen in der Regel die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Dazu ziehen sie entweder die Geldstrafen ein oder sie laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen im Rahmen dessen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Außerdem können sie gegen säumige Verurteilte (Vollstreckungs-)Haftbefehle erlassen.

Musste ich mal Auswendig lernen:

Grundbuch- und Registersachen, Familienrechtliche- und Betreeungsangelegenheiten, es gibt vom Gericht aus auch eine gewisse Rechtsauskunft, wo auch Rechtspfleger eingesetzt sind, Zwangsversteigerungen dürfen die auch leiten, das Berechnen von Rechtsanwaltsvergütungen und Gerichtskosten...

Aber ganz im Ernst: Dafür gibt es Broschüren und Internetseiten :)

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Diplom+Rechtspfleger_in+_FH_

Falls du an dem Studium interessiert bist: Die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen hat einen Lehrplan für das Studium online gestellt und das Land BaWü hat soweit ich weiß einen Plan für die Praktische Ausbildung eingestellt. Da kannst du schauen, was so drin vorkommt.

http://www.fh-schwetzingen.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Hochschule%20f%C3%BCr%20Rechtspflege%20Schwetzingen/Rechtsgrundlagen%20RE%20neu/Modulbeschreibungen%20Studium%20I%20und%20II%20Version%2001.09.2011%20%281%29.pdf

Falls du jemals in die Richtung gehen möchtest merke dir eins: Es ist egal was du weißt oder nicht weißt solange du weißt, wo du es FINDEN kannst ;)


Alejandro1998  19.09.2021, 00:31

Strafvollstreckung nicht vergessen

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Hauptsächlich diverse Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die per Gesetz von der Richterzuständigkeit auf die Rechtspflegerzuständigkeit übertragen wurden. Beispielsweise Zwangsversteigerungen, Nachlasssachen, Insolvenzsachen. Im Internet dürfte man vermutlich genug Informationen finden. Besonders interessant dabei ist, dass sachliche Unabhängigkeit besteht. Die hat bei Beamten sonst nur ein Richter.

Ähnlich für Richter.