Hallöchen ihr Lieben,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die folgende, wichtige Frage bezüglich meiner Einschreibung beantworten könnten: Zur Zeit bin ich noch an einer anderen Universität (auch in einem anderen Studiengang) immatrikuliert.

Das liegt daran, dass ich die Exmatrikulation erst einleiten wollte, wenn ich ein Zulassungsangebot erhalten habe. Dies ist am 12.08.2021 der Fall gewesen. In meinem dazugehörigen Zulasssungsbescheid steht nun, dass ich dieses Angebot innerhalb von 5 Tagen annehmen muss, sonst würde dieses anderweitig vergeben werden. Für mich ist unklar, ob ich schon zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes exmatrikuliert sein muss, oder ob ich auch erst nach der Annahme die Exmatrikulation einleiten kann? Nach Annahme des Angebotes beginnt ja eine weitere Frist von 10 Tagen, in welcher die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation hochgeladen werden müssen. Dazu gehört ja auch die Exmatrikulationsbescheinigung. Dann würde ja erst nach der Annahme die "Immatrikulation beginnen" und ich wäre ja auch auch noch nicht zeitgleich in zwei Universitäten eingeschrieben, da ich ja noch nicht offiziell immatrikuliert bin sondern nur das Angebot angenommen habe, oder?

Und zweitens meine Sorge ist, dass die 10-tägige Frist zur Exmatrikulation eventuell nicht ausreicht, weil ich nicht weiß, ob eine Exmatrikulation in so kurzer Zeit überhaupt möglich ist. Ich möchte bei so einer wichtigen Angelegenheit natürlich nichts falsch machen oder ggf. eine Frist versäumen.

Vielen lieben Dank an alle die mir helfen. :):)