Studium für Psychotherapiewissenschaft an der Wiener Siegmund Freud Privat-Uni?
Hey, für mich ist dieser Studiengang ein großes Mysterium, das mir bislang niemand per Mail erklären konnte. Auch auf der Website geht nicht ganz hervor, was jetzt Sache ist - Folgendes:
Das Studium besteht aus Bakkalaureat und Magister (10 Semester).
nach dem Magister hat man offenbar folgende Kompetenzen laut Uni:
"Berufsqualifikation zur selbständigen Ausübung der Profession Psychotherapie; theoretische, wissenschaftliche und klinische Kompetenzen.
Psychotherapie ist als Profession im Gesundheitssektor als wissenschaftlich fundierter Heilberuf positioniert, der in Österreich der Medizin und der Psychologie gleichgestellt ist."
Wenn man jedoch staatlich zum Therapeuten ausgebildet wird, so kann man den 2. Teil seiner Ausbildung (Fachspezifikum) erst im Alter von 25 beginnen, und muss zuvor entweder ein Masterstudium abgeschlossen haben, dass als relevant gilt, oder man muss sonstige relevante Ausbildungen abgeschlossen haben.
Was meint diese Uni jetzt damit? nach 10 Semestern ist man unter Umständen noch nicht Mal 25 (wo man den 2. Teil der Ausbildung erst beginnen (!!!!) würde. Wieso sollte ich dann selbstständig sein können? Die gesetzliche Altersbeschränkung ist auf deren Seite mit keinem Wort benannt und das österreichische Sozialministerium listet diesen Studiengang auch nicht als "relevante Voraussetzung" für den Abschluss der Ausbildung im A bis Z der Berufe. Dort ist nur der staatliche Weg beschrieben.
Vielleicht studiert das wer von euch bzw. kennt sich mit solchen Dingen aus und kann mir erklären, was es damit auf sich hat. Kann man hier mit Studiengebühren irgendwelche Bestimmungen unwirksam machen? Oder war die Uni einfach schlampig in der Beschreibung des Studiengangs? Gibt´s hier einen Haken?
Dankeschön
1 Antwort
Fürs Fachspezifikum ist definitiv kein Masterstudium als Voraussetzung nötig. §10 Psychotherapiegesetz.
erst im Alter von 25 beginnen
Man muss das 24. Lebensjahr vollendet haben. Das ist mit dem 24. Geburtstag der Fall.
Natürlich kann die SFU diese gesetzlichen Bedingungen nicht aufheben - da musst du dich schon selber drum kümmern. Im Detail können die dir das aber sicherlich erklären, wie es abläuft. Der Schmäh der SFU ist nun mal, dass sie die österreichische Psychotherapeutenausbildung in die Hülle eines genau angepassten Studiums verpacken. Dafür bezahlt man auch ganz ordentlich...
Ohne Vorbildung kann man schließlich kein Fachspezifikum machen.
Ja. Aber nirgends ist festgelegt, dass es ein Masterstudium sein muss. Ein Bachelor tut's auch.
Aber ob man jetzt nach dem Studium das FS noch machen muss, oder ob das inbegriffen ist, hab ich immer noch nicht gepeilt...
Es ist offenbar als "Wahlpflichtfach" zumindest teilweise integriert. Die eigentliche Praxis muss sowieso im Ausbildungsverein gemacht werden - ich habe ja meine Zweifel dass 200 Tage Praxis in ein zweijähriges Studium reinpassen:
Mit dem Magisterabschluss wird zugleich das Abschlusszertifikat des Ausbildungsvereines erworben und damit die Möglichkeit, mit Vollendung des 28. Lebensjahres, in die Liste der Psychotherapeut*innen zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie eingetragen zu werden.
https://ptw.sfu.ac.at/de/studium/studiengang-magister-psychotherapiewissenschaft/
Wie gesagt: ich bin sicher, deine Fragen werden dir im Detail gern von der SFU beantwortet, die verlangen dafür ja auch gutes Geld.
so macht das mehr Sinn tatsächlich - das mit dem Bachelor wusste ich nicht. Bist du sicher? Als abgeschlossenes Studium hätte ich persönlich einen Master gesehen, das war selbstverständlich für mich...
ok, also das Fachspezifikum ist dann ohnehin extern wahrscheinlich, und das beginnt man dann mit 24. Ergo -> einen wirklichen Vorteil sollte man hier nicht haben, man hält sich an das selbe Gesetz. Ich hatte schon Kummer das ich dumm wäre, wenn ich das nicht mache - die finanziellen Mittel hätten wir aber ich will erstens nicht nach Wien und zweitens möchte ich am Arbeitsmarkt nicht so dastehen, als hätte ich mir das "erkauft"
Danke! Ich hab allerdings geschrieben "entweder" -> heißt man kann ein Masterstudium abschließen, dass dann genau so als Voraussetzung gilt. Ohne Vorbildung kann man schließlich kein Fachspezifikum machen.
Das heißt im Klartext so wie du das schreibst: Diese Bestimmung gibt es, aber die Uni muss darauf nicht hinweisen, das muss der Student selber wissen. Aber ob man jetzt nach dem Studium das FS noch machen muss, oder ob das inbegriffen ist, hab ich immer noch nicht gepeilt... gesetzlich kann das ja kaum inbegriffen sein (Altersbeschränkung) und wenn es nicht inbegriffen ist, dann schimpf ich mich ja umsonst Magister, wenn dann noch ein Fachspezifikum nötig ist... Das ist ja das verwirrende - somit wäre ich nach diesem Studium nicht berufstauglich