Müssen Feiertage "doppelt gezählt werden", wenn man an eben diesen arbeitet? Bezahlt werden sie mir nicht, da in meinem Vertrag steht, dass die anfallenden Arbeitsstunden (an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) mit dem Gehalt abgegolten sind. Aber habe ich trotzdem das Recht auf einen freien Tag?

Vielen Dank!