Müssen Feiertage doppelt gezählt werden?
Müssen Feiertage "doppelt gezählt werden", wenn man an eben diesen arbeitet? Bezahlt werden sie mir nicht, da in meinem Vertrag steht, dass die anfallenden Arbeitsstunden (an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) mit dem Gehalt abgegolten sind. Aber habe ich trotzdem das Recht auf einen freien Tag?
Vielen Dank!
Arbeitsrecht,
Feiertag