Ich habe nach der Arbeitszeit auf dem Kundenparkplatz meiner Firma geparkt. Dort habe ich beim Ausparken einen Kunden leicht angefahren. Bin leider nicht ausgestiegen, sondern habe mich aus dem Auto per Hand Gruß entschuldigt und im nachhinein beim Kunden zu Hause. Da es aber nach der Arbeitszeit war, kann doch wohl keine Abmahnung erfolgen? Oder doch?