Nach Spätdienst noch zum Nachtdienst gezwungen
Hallo, auf unserer Station sind wir im Nachtdienst alleine. Häufig arbeiten wir nachts mit Zeitarbeit, die schon etliche Male weder zum Dienst kam, noch zu erreichen war. Die telefonisch informierte Hintergrund-PDL sagte jedes mal, sie hat keinen Ersatz und einer vom Spätdienst müsse den Nachtdienst noch machen (nach 8 Stunden Dienst also noch 9 1/2 Stunden ranhängen). Private Vorhaben oder Verpflichtungen lässt man nicht gelten, es kommt jedes Mal der Text "sie dürfen die Station nicht verlassen!"
Ist das zulässig? Wenn nicht: hat jemand ein paar Paragraphen, die man mal zitieren kann? Danke im Vorraus!
Arbeitsrecht,
Arbeitsschutzgesetz