Ich habe vor ein paar Monaten einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.Der Ausbildungsberuf lautet Kaufmann für Büromanagement.Ich habe mich mit dem Betrieb auf 2 Wahlqualifikationen geeinigt und dies auch unterschrieben.Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief erhalten in dem ich darüber in Kenntniss gesetzt werde,dass 1 Wahlqualifikation leider nicht mehr angeboten werden kann,da bestimmte Vorraussetzungen der IHK nicht erfüllt werden können...Die neue Wahlqualifikation wurde mir im geichen Schreiben bereits vorgegeben....Die neue Wahlqualifikation entspricht nicht meinem Interessensgebiet,deswegen würde es mich interessieren ,ob der Ausbidungsbetrieb ohne Weiteres die Wahlquali ändern kann und ob sie über die fehlenden Voraussetzungen nicht schon früher informiert sein müssten.Was geschieht,wenn ich die Änderung des Vertrages nicht unterschreibe?
Ausbildungsbetrieb ändert nachträglich meine Wahlqualifikation...Ist das erlaubt?
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