Hallo,
folgendes: Leiharbeitsvertrag in dem steht: Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag als nicht zu Stande gekommen.
aber unter dem Punkt Vertragsstrafe steht: eine Vertragsstrafe gilt als vereinbart wenn der Arbeitnehmer den ihm vom Arbeitgeber übertragenen Einsatz im Kundenbetrieb unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin antritt..
Meine Fragen nun: Wenn der Vertrag durch Nichterscheinen nicht zu Stande kommt, ist die Vertragsstrafe dann trotzdem relevant????
Danke schonmal!!!!!!