Verjähren Stundenzetteln bzw. wie lange muss man nachträglich diese schreiben, wenn nie ein Stundenzettel verlangt wurde? Der Chef hat von mir verlangt die Stundennachweise rückwirkend für 5 Jahre zu schreiben, obwohl nie ein Stundenzettel je verlangt wurde. Habe diese nach meine Terminkalender nachträglich gemacht, jetzt behauptet er diese Stimmen nicht und das ich zu wenig gearbeitet habe. Die Behauptung kommt daher weil er alle mein je gestellten Rechnungen mit der Stundenangabe die ich zum Abwickeln von Aufgaben gestellt habe weniger ist als meine angegebenen Stunden. Ich habe immer 38,5 Stunden die Woche gearbeitet keine Überstunde oder früher gegangen, nun lauten manche Rechnungen für 35 Stunden arbeit oder manchmal auf 10 die Woche, jetzt wird gesagt der rest ist Fehlzeit. Es könnte ja sein das viellecht keine Arbeit da war oder ich Angebote erstellt habe oder gerade mit Vertreter telefoniert habe, ich weis nicht mehr das habe ich nicht im mein Terminkalender geschrieben nur Arbeitsanfang, Arbeitsende und die Tätigkeiten die länger als 1 Stunde gedauert haben. Verjähren seine Vorderung nach den Stundenzettel oder bekomme ich jetzt ein haufen Minusstunden.