Gesundschreibung nach Wiedereingliederung verweigert?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich hier, schon dem öfteren Hilfe in Ihren Antworten fand, nun habe ich ein Anliegen, dass ich hier nicht auffinden konnte.

Meine Mutter hat sich heute an mich mit folgendem Problem gewand, ich bin die Vorgeschichte gleich mit ein.

Meine Mutter 1970 geboren, beschäftigt in einem großem Drogeriemarkt, kämpfte vor zwei Jahren gegen Schmerzen im Schulter-bereich an. Sie nahm an einer Reha teil, um wieder Einsatzfähig zu sein. Die Genesung hielt allerdings nur eine Weile an, bis sich die ersten Schmerzen wieder bemerkbar machten. Sie suchte weitere Ärzte auf und fand schließlich das Übel - ein geklemmter Nerv im Halswirbel-bereich, denn Sie sich operativ korrigieren ließ. Es wurde ein künstliches Gelenk eingesetzt. Nachdem Sie nun die Reha abgeschlossen hatte, schloss Sie sich mit Ihrem langjährigen Arbeitgeber zusammen und startete eine Wiedereingliederung. Dies war vor 8 Wochen, sprich Sie wurde schon verlängert.

Nun zum eigentlichen Problem, Sie ist noch nicht ganz Schmerzfrei, was Sie natürlich Ihrem behandelnden Arzt mitteilte, dieser hält Sie darauf hin auch noch nicht für komplett Genesen. Aber Ihr Arbeitgeber fordert nun zeitnah eine Gesundschreibung, quasi eine Bescheinigung wieder voll belastbar zu sein.

Meine Mutter ist willens zu arbeiten und hat nun Angst, konstant Arbeitsunfähig erklärt zu werden( auf dieses Arbeitsgebiet bezogen).

Sollten wir uns rechtlichen Beistand suchen ? Sind dahingehend Versichert. Können wir uns einen anderen Arzt wenden ? Gibt es sowas wie eine Gesundschreibung unter Vorbehalt ? <- Wobei sich das eigentlich widerspricht.

Ich danke für Ihre Zeit, falls genauere Informationen gebraucht werden, bin ich stets zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt