Arbeite im Einzelhandel , mit einem Vertrag als Vollzeit/Teilzeitkraft für 15,00 h pro Woche ! Soll auf Anweisung immer eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn zum Arbeiten erscheinen , bekomme diese halbe Stunde aber nicht bezahlt . Meine Filialleiterin meinte das wir es rein Vertraglich so müssen . Habe mein Vertrag überprüft , das einzige was ich Arbeitszeitmäßig in der richtung finden konnte war das "Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen" ! Ist das so rechtens ?