Wie, bzw. wann, kann ich ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht löschen lassen, wenn derjenige, der es hat verschwunden ist?

Hallo zusammen. Ich bin Eigentümerin einer Wohnung mit einem im Grundbuch eingetragenen lebenslangen Wohnrecht, das ich damals "mitgekauft" habe. Kein Nießbrauch. Leider ist die Übertragbarkeit nicht ausdrücklich ausgenommen. So weit, so gut, oder auch nicht. Nun habe ich von Nachbarn erfahren, dass die Dame kürzlich in ein Altenheim umgezogen, und dort auch gemeldet, ist. Es gibt keinen von Amtswegen bestellten Betreuer, sondern jemanden aus ihrem Bekanntenkreis mit Generalvollmacht, zu dem ich allerdings keinen Kontakt habe. (Über diese Person habe ich mir im Laufe der letzten Jahre meine ganz persönliche Meinung gebildet, die ich hier zwar durchblicken lassen kann, aber nicht konkret äussern werde.) Das wird sich aufgrund alter zwischenmenschlicher Probleme auch nicht mehr ändern lassen. Ich wurde über die Veränderung (Umzug) nicht informiert. Daher kann ich auch sicher davon ausgehen, dass ich im Todesfalle, die Dame ist bereits über 80, auch nicht informiert werde. Ich habe kein Problem damit die Wohnung, bis es irgendwann so weit ist, leer stehen zu lassen, allerdings: wie erfahre ich dann, wann ich das Wohnrecht austragen lassen kann? Was brauche ich für die Löschung? Eine Kapitalisierung des Wohnrechtes ist meiner Meinung nach eher nicht wahrscheinlich, da bei der Eintragung die Räume ganz genau festgelegt wurden. Damals hat man allerdings vergessen, das Badezimmer mit einzubeziehen. Falls nötig könnte ich das Bad, welches sich nicht in der Wohnung befindet, ohne weiteres abtrennen.
Ich bin für alle konstruktiven Rückmeldungen dankbar.

Wohnrecht, lebenslanges Wohnrecht
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