Ich hatte über Mail einen Auftrag zum Festpreis an Hornbach erteilt. Die Rechnung ist aber viel höher?
Ich hatte eine Küchenspüle von Hornbach gekauft und liefern lassen. Diese hatte ich auch bezahlt. Dann hatte ich mich bei HORNBACH nach Installationskosten erkundigt und nach meiner telefonischen Beschreibung als Antwort eine Mail mit den Kosten bekommen. Diese beliefen sich auf 389 €. 100 davon wurden sofort für das Ausmaß abgebucht, die mir nach nach Erteilung des Auftrags gut geschrieben werden sollten. Ein Aufmaß wurde nie erstellt. Ich habe die Mail mit den 389 positiv beantwortet und den Auftrag erteilt und eine Ermächtigung zum Bankeinzug (ohne Betrag) erteilt. Die Rechnung (die nur 289 betragen sollte) war nun aber über 400 Nachzahlung. Es wurden mehrere individuelle Leistungen zum FESTPREIS (dieses Wort steht so auf der Rechnung) aufgeführt. Die 100, die vorab schon abgebucht wurden, fanden sich nicht (zu meinen Gunsten) auf der Rechnung. Ich hatte dem Handwerker zwei Unterschriften nach erfolgreicher Installation gegeben. Im guten Glauben ohne den Text zu lesen.
Ist das rechtens? Kann ich mich wehren?
3 Antworten
Ich hatte dem Handwerker zwei Unterschriften nach erfolgreicher Installation gegeben. I m guten Glauben ohne den Text zu lesen.
Das wird der Grund für die höheren Kosten sein.
Du hast sie bestätigt, damit auch anerkannt.
Sie zu bestreiten, wird schwierig bis gar unmöglich werden, da es nicht ungewöhnlich ist, vor Ort zusätzliche Aufträge zu erteilen die im Festpreis nicht enthalten sind.
Die Frage, die zu klären wäre, was ist/war im Festpreis enthalten ?
Auf jeden Fall solltest du den gesamten Betrag durch deine Bank zurückbuchen lassen und im Gegenzug direkt das Geld überweisen, dass deiner Rechnung nach die passende Summe hat. Dann muß sich Hornbach überlegen, ob die die "Phantomkosten" einklagen wollen.
Das ist spekulativ. Normaler Weise bestätigst du dem Mann vor Ort, dass er den Job in der Zeit erledigt hat.
Wenn du Sachen ohne zu lesen unterschreibst, dann wird es rechtens sein...
Danke. Die Frage aber ist, was habe ich mit der zweiten Unterschrift bestätigt.