Erst GbR gründen,dann kündigen und Arbeitslosengeld bekommen?
Ich bin im Moment vollzeit angestellt.Meine Frau will ein Lebensmittelgeschäft aufmachen und GbR Gründen.Dafür braucht sie aber 2 Personen,also ich wäre der Zweite.Kann ich dann in Paar Monate mein Vollzeitjob kündigen,Arbeitslosengeld bekommen und mit ihr mitmachen um Kosten für Personal zu sparen?
5 Antworten
Wenn Du mit Ihr eine Gbr aufmachst, dann bist du ein Gesellschafter und kein Angestellter. Kündigung scheidet daher aus.
Schau mal in das Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_(Deutschland)
Da steht auch was darüber wie bzw wenn Du als Gesellschafter ausscheidest
du bekommst Alg nur wenn du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.
sie kann das Gschäft auch als Einzelunternehmerin betreiben.
wenn du als Ehemann mithilfst bitte melde es der Arbeitsverwaltung.
Warum will sie eine GbR gründen, um der GbR Willen?
und als GbR-Gesellschafter bist Du selbstständig. Also nichts mit arbeitslos melden.
Wenn Du bei Ihr arbeitest bist Du auch nicht arbeitslos.
Warum will sie überhaupt eine GbR gründen? Und ein Plan funktioniert natürlich nicht, weil du ja nicht arbeitslos bist.
Das wäre ja dann "voll der Hammer", wenn das möglich wäre.
Allein die Idee müsste bestraft werden