wenn ein Gymnasiast (11.Klasse) Ausbildungsförderung bezieht (ähnlich Schüler-Bafög), bekommt er dann trotzdem nach der 12. Klasse das Bafög fürs Studium?
Frage siehe oben.
Gymnasiast 11. Klasse hat Ausbildungsförderung beantragt und wird es aller Voraussicht nach laut Anspruchsberechtigung auch bekommen. Mir ist nun zu Ohren gekommen, daß Schüler, die dies bekommen (ist für 2 Jahre), dann nach dem Abitur, wenn sie studieren wollen, kein Studien-Bafög mehr bekommen? Ist das so? Mir ist von andere Seite aber auch zu Ohren gekommen, daß das nicht stimmt. Was ist denn jetzt richtig?
3 Antworten
... es wird beides geben, für die Schüler sind zuständig die BAföG-Ämter im Rathaus/Kreis, für die Studierenden die Studierendenwerke.
Prüfe bzw. sorge ggf. für den "Türöffner" für ein Stipendium, deren Leistungen sind üppiger (bis zur Dissertation) und komplett geschenkt.
.... ich will Dich nicht verwirren, ist schon gut, wenn Du den Unterschied nicht erkennst. Ich wollte Dir nur Geld zuschießen, wenn es geklappt hätte.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. es wäre ja auch unlogisch, dann das Studium NICHT zu fördern.
das denke ich auch aber wie Gesetze eben manchmal sind: unlogisch. deshalb wollte ich nach dem aktuellen rechtlichen Stand fragen, nicht, was jemand als logisch oder unlogisch bezeichnet. aber trotzdem danke.
Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.
Wenn Deine Eltern nach Deinem Abi nicht plötzlich im Lotto gewinnen oder durch eine Erbschaft reich werden, kriegst Du auch als Student BaFöG - das aber woanders zu beantragen ist.
danke. warum ist die Ausbildungsförderung ein Türöffner für das Stipendium? oder wie meinst du das mit dem Türöffner?
und welche Leistungen sind üppiger, doch die des Studien-Bafögs..? Ausbildungsförderung ist doch "nur" 125,-.