Schulden, Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach, Rechnung?

4 Antworten

Auf jeden Fall ist es so, dass Mahngebühren entstehen, wenn man eine Forderung nicht begleicht.

Je mehr Mahnungen kommen, desto höher wird die Forderung, denn es entstehen ja auch Kosten.

Nun hat ein Gläubiger durchaus die Möglichkeit, seine bestehenden Forderungen an ein Inkassobüro = sicher dieser Rechtsanwalt - abzutreten.

Auch dieser macht das nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil er gut daran verdienen kann. Seine Gebühren packt er oben auf die Forderung drauf - und das ist durchaus auch rechtens.

Nicht ohne Grund wird so aus einem "erträglichen" Schuldenbetrag ein sehr hoher Betrag.

Eigentlich hat das auch nichts damit zu tun, ob du diese Schulden nun anerkennst - denn die Forderung als solche ist ja nicht unumstritten - und über die immer und immer wieder entstehenden Mahnkosten bist du aufgeklärt worden, bzw. darüber, dass diese entstehen, wenn du nicht bezahlst.

Schau also schleunigst zu, diesen Betrag zu bezahlen, denn wenn noch Gerichtskosten und die Kosten für den Gerichtsvollzieher etc. dazu kommen, auch noch Zinsen etc., dann wird der Betrag noch weiter steigen und steigen und steigen ...

Dass du nicht zahlen konntest, hat der Lieferant ja nicht zu verantworten. Das musst du dir überlegen, BEVOR du etwas bestellst.

Du kannst noch zufrieden sein, wenn du nicht wegen Betrugsversuch angezeigt wirst, wenn du etwas bestellst, das du nicht bezahlen kannst.


verreisterNutzer  11.08.2019, 14:14

Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage

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Du hast also nichts, niemals gegenüber der Kanzlei anerkannt und unterschrieben? Auch keinen telefonischen Kontakt aufgenommen o.ä.?

Wenn doch, kannst du die Kosten nicht mehr anfechten, da du sie anerkannt hast. Selbst wenn sie überhöht waren, spielt das keine Rolle mehr.

Wenn nicht, geh die Kostenaufstellung genau durch, der Betrag scheint zu hoch für einen Regelfall.

Wenn aus einem Rechnungsbetrag von 210.--€ dann 513.--€ werden, ist das schon happig.

Nun, du konntest nicht zahlen und der Gläubiger hat seine Forderung an dieses Anwaltsbüro weitergegeben, damit das Geld eingezogen wird.

Der Anwalt rechnet auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag sein Honorar hinzu.

So entstehen recht schnell hohe Kosten.Ich kenne diese Anwaltskanzlei nicht. Wenn es ein Inkassobüro ist, dann wären die Forderungen entschieden zu hoch.

Ist es aber tatsächlich eine Anwaltslanzlei, dann musst du mit solchen Gebühren rechnen.

Das müsstest du mal überprüfen, ob Anwaltskanzlei oder Inkassobüro ?

Du könntest schriftlich widersprechen, dass du kein Schuldanerkenntnis abgegeben hast. Auf den Kosten wirst du jedoch sitzen bleiben, bzw. diese bezahlen müssen, so es sich um eine reine Anwaltskanzlei handelt und die Rechnung zu Recht besteht.

Am besten du zahlst umgehend diesen Betrag. Jede weitere Mahnung kostet dich erneut Geld.