Wie wird die Steuer auf das Jahresbrutto gerechnet abzüglich der Freibeträge?
Guten Abend,
nehmen wir an jemand verdient 30.000 Brutto. Abzüglich des Jahresfreibetrages (9168 Euro), der Werbungskosten (1000 Euro) bleibt ein zu versteuernder Betrag von 19832 Euro. Wie wird dann die Steuer auf die 19832 Euro berechnet, sodass man die zuvor zu viel gezahlte Steuer zurück bekommt?
8 Antworten
Die Lohnsteuer hat nichts mit der Höhe oder der Berechnung der Einkommensteuer selbst zu tun, da sie lediglich eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld darstellt.
Ermittlung zu versteuerndes Einkommen:
Wobei anzumerken sei, daß der Pauschbetrag von 1.000 € bei Arbeitnehmern nur dann abgezogen wird, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag nicht überschreiten.
In Deinem Beispiel hast Du aber die Abzugsfähigkeit der SV-beiträge übersehen - das ist ein wesentlicher Abzugsbetrag...
Die Steuer selbst ermittelt sich aus den Formeln des § 32a EStG
https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/einkommensteuerrechner/
siehe Tabelle am Ende der Seite - wobei das zu versteuernde Einkommen auf die entsprechenden Berechnungsstufen aufgeteilt wird - also z. B. bei 20.000 € zvE:
0 - 9.168 = 9.168 € wird Null Steuern ermittelt = Grundfreibetrag
9.169 - 14.254 = für 5.086 € wird die Formel Stufe 2 angewendet
14.255 - 20.000 = für 5.746 € wird Formel Stufe 3 angewendet
Die einzelnen Steuerergebnisse der Formeln werden addiert - dann hat man die Steuer; dann noch ggf. Soli + Kirchensteuer - wenn man die Summe der Steuer ins Verhältnis zum zvE setzt, dann hat man den Durchschnittssteuersatz.
Wenn man das zu versteuernde Einkommen ausgerechnet hat gibt es eine Formel, in die das eingefügt und aus der die Steuer berechnet wird. Das was rauskommt, also die zu zahlende Einkommensteuer wird dann mit dem abgeglichen, was du zuvor bezahlt hast.
Wenn es mehr Steuer ist als du bezahlt hast gibt es eine Nachzahlung, wenn es weniger Steuer als Geleistetes ist gibt es eine Erstattung.
Allerdings ist deine Berechnung per se schon Problematisch, denn es kommen ja auch noch Sonderausgaben etc. dazu... sprich du hast auf jeden Fall einen Anteil für Krankenversicherung und Rentenversicherung etc.
Die kannst du ÜBERALL einsehen. U.a. auf er Website des Bundesministeriums für Finanzen. Ansonsten wäre §32a EStG ein Anlaufpunkt
Oder aber du meldest dich noch heute bei Elster an und machst damit deine Steuererklärung... da wird dir, soweit ich weiß, auch eine voraussichtliche Steuer angezeigt
Das ist nicht korrekt. 1000 Euro Werbungskosten werden pauschal (ohne weitere Angabe von Belegen etc) von deinem Jahresbrutto abgezogen. Wenn Du also 500 Euro oder 700 Euro als Werbungskosten angibst, oder 0 Euro Werbungskosten, das macht nichts aus, denn 1000 Euro werde sowieso abgezogen.
Wenn Du allerdings 2000 Euro Werbungskosten hast, werden die auch in voller Höhe abgezogen.
Ja, dein zu versteuerndes Einkommen ergibt sich durch den Abzug der Freibeträge und sonstige absetzbare Kosten von Deinem Jahresbrutto.
Die Steuer wird auf dein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet, zu wenig gezahlte Steuern werden eingefordert.
Ja ich weiß. Aber wird das zu versteuerndes Einkommen berechnet? Wie beim Monatsbrutto?
Abzüglich des Jahresfreibetrages (9168 Euro), der Werbungskosten (1000 Euro)
Diese Freibeträge sind schon vorher in der Steuertabelle eingearbeitet. So wird z.b. überhaupt erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1051 Lohnsteuer erhoben.
ja ich wollte das Beispiel auch nicht zu groß machen. Wo gibts die Formel für Steuerklasse 1?