jobcenter schulbedarf?
Das Geld zum Schulbedarf wird ja zum 1. August, jeweils 70€ vom Jobcenter ausgezahlt. Jedoch ist heute schon der 12.08.2019 und das Geld ist noch nicht angekommen. Normalerweise wird das doch automatisch - Februar und August ausgezahlt.
Meine Frage wäre daher, ob ich das Geld noch bekommen werde bzw. später noch überwiesen wird ?
5 Antworten
Hast du schon einen Antrag gestellt?
Sobald ich weiß man muss vor Beginn der Schule einen Antrag stellen und musst du einen Schulbescheinung für das neue Schuljahr abgeben. Wenn du die Schulbescheinung erst nach dem Beginn der Schule bekommst dann musst du die nachreichen und das Geld bekommst erst dann wenn sie die Schulbescheinung haben.
Aber Antrag vor Schulbeginn stellen sehr wichtig!
Ebenfalls vor dem Beginn der zweiten Halbjahr musst du einen zweiten Antrag stellen. So war es bei mir zumindest. Es kommt ja auch auf den Ort an.
Also bei mir im Brief hieß es wir können über ihren Antrag erst entscheiden wenn wir die Schulbescheinigung haben. Also wenn der Antrag nach Nachreichung bestätigt wird dann wird eine Nachzahlung erfolgen :)
Es gibt 100 Euro, der Bedarf wurde erhöht.
An deiner Stelle ruf da mal an, das scheint untergegangen zu sein
der bedarf liegt schon immer bei 100 euro pro kind. 70 im august, 30 euro im februar des folgejahres.
Bislang wurden insgesamt 100 Euro pro Jahr für Schulutensilien in 2 Raten gezahlt. Nun stehen 100 EUR für das erste und 50 Euro für das zweite Schuljahr zur Verfügung
das scheint dann hier noch nicht so zu sein. angeblich sollen ja auch eigentanteile an öffentlichen nahverkehr für schuler wegfallen und essengeldzuzahlungen. mag in einigen kommunen so zu sein, hier ist es das nicht und wir leben in brandenburg. wurde auch nicht angekündigt.
Also bitte, wenn ab August 2019 die Bedarfe für Bildung u Teilhabe angehoben wurden, dann betrifft das alle Bundesländer^^
Das musst du beim Jobcenter erfragen und nicht hier!
Wir können doch nicht in deine Akte gucken und prüfen, wo das Problem liegt!
hast du es beantragt? hast du angegeben, dass kinder in der schule in deinem haushalt leben? hast du schulbescheinigungen eingereicht?
ansonsten beim jobcenter persönlich vorsprechen und schriftlich eine korrektur und auszahlung bitten. guck mal in deinem bescheid, ob dieses geld überhaupt für august aufgeführt ist.
Wenn du / ihr im Leistungsbezug seid und dem Jobcenter bekannt ist das ein Kind / Kinder mit Anspruch im Haushalt leben, dann hätte es eigentlich automatisch mit den Leistungen für August auf dem Konto sein müssen.
An deiner Stelle würde ich erst einmal die kostenlose Hotline anrufen, sollte dir da nicht geholfen werden können, dann sollen sie dir einen Termin zum persönlichen Gespräch bei deinem SB - machen, damit du das dann klären kannst.
Nur komisch das ich da andere Erfahrungen habe und nicht nur einmal.
Sie sehen um was für Leistungen es sich handelt und wie hoch diese sind, steht alles im PC - und lesen werden sie ja können.
Mir wurde auf jeden Fall immer gesagt wann, was und wie viel an bzw.überwiesen wurde.
ja vorlesen können sie es dir. aber sie verstehen nicht was dort steht. wie gesagt, dazu fehlt ihnen fachliches wissen u-. ausbildung. dort sitzen zum größten teil leute ohne schulabschluss und ausbildung, die gerade mal des lesens kundig sind und gut sprechen können. darum sind die aussagen der leute die da arbeiten rechtlich nicht bindend.
Wer diskutiert hier denn ?
Du stellst die Hotline Mitarbeiter hier dar als wären das vorwiegend Hilfsschüler, ohne jeglichen Abschluss und da liegst du falsch.
Auch die haben eine Um bzw.Weiterbildung hinter sich, da werden grundlegende Kenntnisse gelehrt, ganz ohne Wissen lässt man da keinen auf die Menschheit zu, ist mir zumindest noch nicht passiert.
Aber eine Aussage, die man am Telefon von einem Jobcenter Mitarbeiter ( nicht Hotline ) bekommt, wäre dann deiner Ansicht nach rechtlich bindend ?
Solltest du das tatsächlich denken, dann kann ich nur fragen ,, Wovon träumst du denn dann Nachts " ?
Wird das Geld nachgezahlt , wenn man die aktuelle Schulbescheinigung nachreicht? ( Ja , ein Antrag habe ich bereits gestellt )