Bezahlt das Jobcenter? (Onlinekurs mit Diploma und Vermittlung)?

Hallo, ich möchte einen bestimmte Berufsbahn einschlagen in Richtung Illustration, concept art/character design. Mir wurden super Online-Kurse von jemandem empfohlen, der durch die Betreiber vermittelt wurde.
Das vermittelt werden des Kurses ist super entgegenkommend, da ich (19) noch 1 Jahr Schule mache und dadurch direkt Chancen hätte.
Die beiden Kurse, würden insgesamt 10.895 USD kosten. Die Kurse können jeweils von 600-1000 USD in Monatsraten bezahlt werden, jedoch spart man bis zu 5 tausend Euro, wenn man direkt bezahlt.
Ich lebe zur Zeit bei meiner Mutter, welche Hartz IV bezieht, und mache neben der Schule nur Ferienjobs um mir das mindeste an Kleidung etc bezahlen zu können, daher kann ich nicht wirklich was ansparen.
Natürlich, kann ich dies auch einfach meine Integrationsfachkraft fragen, jedoch ist diese schwer zu erreichen und erhoffe mir eine schnellere Antwort und vielleicht auch Tips hier!
Ich habe bisher nur von dem Bildungsgutschein gelesen, der jediglich bestimmte Kurse bezahlt. Da es sich um meinen Kurs jedoch um einen Onlinekurs aus Amerika handelt, würde der Bildungsgutschein da sicher nicht in Frage kommen.
Wenn es jedoch keine Kurse gibt in Deutschland, die das erfüllen, das ich für meine Berufsbahn brauche, und die Onlinekurse für mich nicht bezahlbar sind, ist es doch ein erkennbares Qualifikationsdefizit.. würde das Jobcenter dies einsehen und aufkommen?

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Hab ich mein Anschreiben (Automobilkaufmann) gut geschrieben?

Sehr geehrte Frau ,,,,,

über die Lehrstellenbörse der A... bin ich auf Ihr Stellenangebot aufmerksam geworden. Da ich über gute organisatorische Fähigkeiten verfüge, Überzeugungsfähig bin und gern Verantwortung übernehme, bewerbe ich mich bei Ihnen um eine Ausbildung als Automobilkaufmann.

Durch meine Tätigkeit im Einzelhandel und Praktikum habe ich bereits erste Erfahrungen am Umgang mit Menschen, der Überzeugung des Produktes sowie in der Organisation. Der Umgang mit den Kunden macht mir Spaß. Da ich auch sehr verantwortungsbewusst bin und meine Arbeit gut alleine organisieren kann, habe ich meine Schichten immer nach einer kurzen Einarbeitung bereits alleine gemacht. Ich schaue mir gerne Videos von der Marke BMW an und bin von der neuen VR-Technologie, die zur Erleichterung von Montage und Optimierung eingesetzt wird sehr fasziniert. Die Arbeit als Automobilkaufmann interessiert mich so sehr und ich bin überzeugt, dass ich dort meine Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen und erweitern kann.

Im Jahr 2014 habe ich meinen eBBR gemacht. Trotz mehrerer Praktika fiel es mir nicht leicht, mich für einen Beruf zu entscheiden. Da ich handwerklich sehr geschickt bin, habe ich das OSZ Metallbautechnik besucht und zwei Praktika in einer Werkstatt gemacht. Darüber hinaus konnte ich bereits Erfahrungen in der Gastronomie sowie im Einzelhandel machen. Ich konnte dadurch zahlreiche Sichtweisen kennenlernen und hatte Einblick in unterschiedliche Unternehmensprozesse.

Sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten, Flexibilität und Zuverlässigkeit, sowie der freundliche Umgang mit Kunden und Mitarbeitern sind für mich selbstverständlich. Ich arbeite gerne im Team, bin lernfähig, ehrgeizig und deshalb überzeugt davon, dass ich eine Bereicherung für Ihr Unternehmen sein kann.

In einem persönlichen Gespräch möchte ich Ihnen gerne einen noch umfassenderen Eindruck von mir vermitteln und freue mich auf Ihre Einladung.

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Verlängert sich dieser Vertrag (Studium)?

Guten Tag allerseits!

Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:

Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.

Vielen Dank!

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.

2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.

2.4. Vertragsverlängerung

Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

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Ist mein Bewerbungsschreiben zum Automobilkaufmann gut geschrieben, oder zulang?

Sehr geehrte Frau....,

Sie suchen einen kompetenten und engagierten Auszubildenden, dem bewusst ist, dass außer dem Willen zur Leistung auch Teamgeist, Flexibilität und Belastbarkeit gefordert sind.

Aus diesem Grund bewerbe ich mich bei Ihnen um einen Ausbildungsplatz zum Automobilkaufmann.Seit dem ich denken kann, fasziniere ich mich für die Marke Bmw. Ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit sowie der vielfältige Stil haben mich schon immer beeindruckt, sodass ich mir ein Engagement bei einer anderen Marke nicht vorstellen kann. Aus diesem Grund möchte ich in der Automobilbranche meine Ausbildung bei Ihnen beginnen.

Am Beruf des Automobilkaufmanns reizt mich besonders, dass er so abwechslungsreich ist. Neben den kaufmännischen Tätigkeiten rund um Zulassungen von Fahrzeugen, Leasing- und Finanzierungsanfragen und der Bearbeitung von Rechnungen und Aufträgen, steht auch die Beratung von Kunden im Vordergrund. Ich würde sehr gerne meine theoretischen und praktischen Kenntnisse in all diesen Bereichen vertiefen. Erste Eindrücke zum Umgang mit Kunden konnte ich in meinem Praktikum als Verkäufer sammeln, wo die individuelle Kundenbetreuung einen sehr wichtigen Punkt darstellte um den Erfolg und das Ansehen des Unternehmens zu gewährleisten.

Aufgrund meiner Schule habe ich schon umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Wirtschaft gesammelt. Meine schulischen Schwerpunkte lagen auch im Bereich der Wirtschaft. Während meiner Praktika war der Umgang mit Menschen bzw. Kunden ein elementarer Bestandteil, was mir besonders große Freude bereitet hat.

Sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten, Flexibilität und Zuverlässigkeit, sowie der freundliche Umgang mit Kunden und Mitarbeitern sind für mich selbstverständlich. Ich arbeite gerne im Team, bin lernfähig, ehrgeizig und deshalb überzeugt davon, dass ich eine Bereicherung für Ihr Unternehmen sein kann.

Gerne bin ich auch bereit, vorab ein kostenloses Praktikum bei Ihnen zu absolvieren, damit Sie sich von meinen Fähigkeiten und von meiner Lernbereitschaft überzeugen können.

In einem persönlichen Gespräch möchte ich Ihnen gerne einen noch umfassenderen Eindruck von mir vermitteln und freue mich auf Ihre Einladung.

Mit freundlichen Grüßen

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Fertighaus Werksvertrag abgeschlossen jedoch kein Grundstück in Aussicht?

Hallo, ich hätte mal eine Frage. Wir haben einen Werksvertrag unterschrieben mit der üblichen Klausel das der Vertrag gebunden ist innerhalb von 12 Monaten ein Grundstück im Umkreis von 20km der angegebenn Stadt zu finden und eine Positive Finanzierung zu bekommen.

Dies liegt nun mehrere Monate zurück und es kam weder ein Grundstücksangebot wie versprochen durch deren Grundstückslotsen, noch sind wir fündig geworden.

Was passiert nun nach diesen verstrichenen 12 Monaten? Zwischenzeitlich sind wir berufsbedingt auch weiter weggezogen als der Umkreis im Werksvertrag und das gefundende Grundstück (falls es in der Preisklasse überhaupt eins reinkommen würde) kommt für uns gar nicht mehr in Frage. Wir spielen inzwischen auch mit dem Gedanken eine Bestandsimmobilie zu kaufen anstelle zu bauen.

Kann der Vertrag durch die Tatsache, das kein Grundstück gefunden werden konnte nach Ablauf der 12 Monate kostenlos gekündigt werden? Wortlaut "Der Bauherr muss nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt.." wie soll dies Nachgewiesen werden?

Wie geht man hier am besten vor, um die Schadensersatzzahlungen nicht zahlen zu müssen? Selbst wenn wir noch in dem angegebenen Umkreis bauen wollten, gäbe es zu den Vertraglich geregelten Voraussetzungen auch nach verstreichen der 12 Monate wohl kein Grundstück was vom Budget und Umkreis her passen würde 🙁

Recht, Fertighausbau, Wirtschaft und Finanzen

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