Inkasso bei Mietrückständen? Kosten?

4 Antworten

Ich würde empfehlen, gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Bei ausbleibendem Erfolg anschließend Vollstreckungsbescheid und so weiter.

Die genauen Kosten kann ich nicht beziffern, glaube aber daß die kumulierten Gebühren inkl. Vollstreckungsversuchen im unteren 3-stelligen Bereich liegen.

Dafür müsste es auch Gebührenrechner online geben.

Wenn Dir ein Inkassodienst diese Aufgaben abnimmt, dann fragt sich halt, wieviel die dafür haben wollen. Günstiger kann es aber eigentlich nicht sein, da sich die Gerichtsgebühren durch die Beauftragung eines Inkassodienstes vermutlich nicht nach unten ändern.

Ich persönlich halte von "Drohbriefen" von Inkassodiensten nichts. Da dürfte das gerichtliche Mahnverfahren effizienter sein.


German1988 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 10:25

Inkasso Büro fängt mit Zahlungserinnerung an, dann Mahnwesen.

Gebüren (abhängigvonderForderungssumme):

5% bis 500 €

3% 500 bis 2500 €

2% ab 2500 €

Danach gerichtliche Schritte. Hier wären Kosten im niedrigen 3 stelligen Bereich für mich ok, weil es tatsächlich um eine größere Summe geht. Es würde sich für mich rentieren.

Danke für die schnelle Rückmeldung!

Gruß

0
Agamemnon712  09.04.2020, 10:39
@German1988

Ich habe gerade mal einen Onlinegebührenrechner mit dem Streitwert 5.000 € gefüttert. Dem Ergebnis zufolge liegen die Gebühren für MB und VB bei zusammen > 200 €. Wenn man dann noch Vollstreckungsversuche, Antrag auf Abgabe Vermögensverzeichnis oder Ähnliches dazurechnet, wird es vermutlich noch etwas teurer. Es ist also anzunehmen, daß die Gerichtsgebühren für das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren im unteren bis mittleren 3-stelligen Bereich münden können. Hängt aber auch wohl maßgeblich vom Streitwert ab.

1

Inkasso verursacht meistens hohe Kosten, ich würde mir das schenken und gleich das gerichtliche Mahnverfahren und ggf. auch das Vollstreckungsverfahren gehen. Im für dich besten Fall macht der Mieter gar nichts, dann wird der Bescheid rechtskräftig, widerspricht er, muss das ganze vor Gericht verhandelt werden. Oftmals sind Richter auch nicht unbedingt darauf aus, ein Urteil zu sprechen, sondern streben einen Vergleich an.

Lieber zum RA ! Oder einen Vergleich anbieten ! Wie ist der score des Mieters ?

Wenn er schon die Vermögensauskunft geleistet hat siehts schlecht aus


German1988 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 14:24

Wie erfahre ich den score? Wo leistet er eine Vermögensauskunft? Sorry, ich bin noch neu im Bereich der Vermietung.

0

Vergiss Forderungen die kleiner als 2.000 Euro sind.


German1988 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 10:27

Ok. Dann bin ich gerade so an der Grenze, wo ich es noch machen sollte/könnte.

0
Kleidchen2  09.04.2020, 12:15
@German1988

Wenn der Mieter insolvent sein könnte, ist das Risiko sehr groß, nichts zu bekommen. Dann hast du bestenfalls einen Titel, mit dem du dir am Ende den Hintern abputzen kannst.

Besser ist es, jetzt gute Mieter zu haben.

1