Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?

Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.

nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..

Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?

Juni: Kaution gezahlt

Juli: ab hier Hartz IV

August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?

Arbeit, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wie könnte die Bundesliga in 150 Jahren aussehen?

Die Bundesliga verändert sich mit der Zeit immer und immer wieder, also 1. FC Kaiserslautern, Karlsruher SC, MSV Duisburg usw. sind nicht mehr in der Bundesliga, aber es kamen auch neue Teams in die Bundesliga wie z.B. TSG 1899 Hoffenheim, RB Leipzig, FC Augsburg, FSV Mainz 05 usw.

Wie wahrscheinlich wäre das Borussia Dortmund, FC Bayern München, FC Schalke 04 usw. in 150 Jahren noch in der Bundesliga sind und nicht schon längst in der Versenkung verschwunden sind?

Wird z.B. der FC Bayern München für immer und ewig oben in der Bundesliga mitspielen und immer deutscher Meister werden oder wird es dem FC Bayern eines Tages so gehen, wie dem Hamburger SV, das sie einmal in die 2. Bundesliga absteigen? Der HSV war auch Jahrzehnte lang in der Bundesliga und irgendwann hat es dem HSV erwischt.

Aus der Saison 1969/1970 sind noch 8 Mannschaften in der Bundesliga vertreten.

Könnte die Bundesliga in 150 Jahren vielleicht so aussehen:

Beispielszenario der Bundesliga Saison 2169/2170:

  • RB Leipzig
  • TSG 1899 Hoffenheim
  • FC Viktoria Köln
  • Heider SV
  • SSV Jeddeloh II
  • FC Viktoria 1889 Berlin
  • ASC 09 Dortmund
  • SV Lippstadt 08
  • SV Rödinghausen
  • Bonner SC
  • FC Astoria Walldorf
  • SC Hessen Dreieich
  • Türkgücü München
  • SV Siegburg 04
  • 1.FC Lok Leipzig
  • SV Germania Bietigheim
  • FV Engers
  • KSV Holstein Kiel

Was meint Ihr? Wäre es möglich, das die Bundesliga in 150 Jahren anders aussieht als heute? Also das große Mannschaften wie z.B. Borussia Dortmund, FC Bayern München, FC Schalke 04 usw. längst in der Versenkung verschwunden sind und irgendwo in dem Amateur Ligen kicken.

Sport, Finanzen, Fußball, Zukunft, Geld, Verein, Veränderung, Bundesliga, DFB, Entwicklung, Fortschritt , Philosophie, Sport und Fitness, Mannschaft, DFL, Wirtschaft und Finanzen
Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?

Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.

Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.

Sie haben die Bestellung widerrufen. 

Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "

Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.

Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:

"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"

Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.

Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?

Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt

Vielen Dank im Voraus

Recht, Widerruf, Mahnung, Mahnung per Mail, Wirtschaft und Finanzen

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