Hausverbot aussprechen - Besuch bei Nachbar mit Wegerecht erlaubt?

Hallo zusammen!

Folgende Situation:

Ich vermiete Lagerflächen gewerblich. Ich habe dafür ein Grundstück gepachtet. Über diesem Grundstück verläuft eine Straße zu den Lagerräumen und Parkplätzen, gleichzeitig ist es die einzige Zufahrt zum Nachbargrundstück. Die Nachbarn haben ein lebenslanges Wegerecht, die Straße muss also freigehalten werden - soweit alles gut.

Siehe Bild: N= Nachbargrundstück, G = mein gepachtetes Grundstück mit Lagerflächen

Einem ehemaligen Mieter meiner Lagerflächen will ich Hausverbot erteilen (wegen Sachbeschädigung, blockieren der Parkplätze mit Schrottautos, etc...).

Dieses Hausverbot soll sich natürlich auf das gesamte Grundstück beziehen.

Kann der Mieter nun trotzdem als Besucher der Nachbarn das Grundstück betreten, um zum Nachbargrundstück zu gelangen?

Das will ich verhindern, nicht wegen den Nachbarn, Ich will den Mieter einfach komplett von meinem gepachteten Grundstück fernhalten. Andere Besucher meiner Nachbarschaft betrifft das natürlich nicht, nur diese eine Person.

Reicht es, das Hausverbot mündlich auszusprechen? Falls das Hausverbot für diese Person ausgesprochen werden kann, wie oben beschrieben, was kann ich tun, wenn er das Hausverbot missachtet (Anzeige wegen Haus-/Landfriedensbruch? Kann die Polizei hinzugezogen werden?)

Vielen Dank für eure Aufklärung!

Gruß Martin

Bild zum Beitrag
Recht, Hausfriedensbruch, Hausverbot erteilen
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