Ich hatte im August 2019 einen Arbeitsunfall und bin noch durchgehend bzw ununterbrochn bis Ende April 2020 krankgeschrieben. Da es ein Arbeitsunfall war erhielt ich bzw erhalte ich jetzt noch Verletztengeld von der Unfallkasse. Also von der Berufsgenossenschaft. Diese zahlt mir derzeit etwa 80 Prozent des Bruttolohns. Was genau meinem davor bezogenen Nettolohns entspricht. Verdiene also exakt das gleiche, als hätte ich gearbeitet. Die Unfallkasse zahlt auch Beiträge in meine Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

Ich hatte 2000,- € netto zuvor verdient und erhalte nun auch 2000,- € netto an Verletztengeld wegen des Arbeitsunfalls.

Aber jetzt werde ich, sobald das Verletztengeld endet arbeitslos.

Nun sagt das Arbeitsamt das ich nur Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit von Mai 2019 bis Juli 2019 habe. Die Monate August 2019 bis April 2020 zählen nicht.

Sie berechnen daher von den 6000,- € 67 %. Sind circa 4000,-. Diesen Betrag teilen sie durch 360 und nehmen dann das mal 30. Das ergibt dann circa 333,- € Arbeitslosengeld.

Sie sagen, dass das Verletztengeld nicht mit einbezogen wird. Wenn ich möchte könnte ich aufstocken.