Hartz 4 - Haushaltsgemeinschaft mit Mutter?

4 Antworten

Ist möglich, aber Miete muss geteilt werden, du bekommst sie also nur Anteilig ausgezahlt.

Sie benötigt einen Untermietvertrag


BlackVoodoo 
Fragesteller
 12.04.2020, 15:04

Danke. Schreibe ich dann in den Untermietvertrag, dass sie kostenfrei wohnt? Ist das korrekt, weil Sie überweist mir ja nichts.

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Maleficent666  12.04.2020, 15:06
@BlackVoodoo

Du kannst dir dann mit deinem H4 die ganze Wohnung leisten?!

Du bekommst nur die Hälfte an Miete!

Wenn die Wohnung 600 kostet, bekommst du nur 300 und wie willst du von 429 die anderen 300 zahlen u von Leben?

Sie muss zahlen.....

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Im Antrag sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen, also musst du angeben das deine Mutter im Haushalt lebt, auch wenn du als über 25 jähriges Kind deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest und dir unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Mutter Leistungen zustehen.

Was auf jeden Fall passieren wird ist, dass du nur 50 % von deiner Warmmiete bekommst, dass du deine Mutter kostenfrei wohnen lässt ist dann dein Problem.

Zu den 50 % der Warmmiete kommen dann derzeit min.noch 432 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt + dein Beitrag für deine KV.

Das Jobcenter kann unter Verwandten zwar eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) vermuten, also das ein gegenseitiger Wille zur Unterstützung vorliegt, dieser kann man aber fristgerecht, schriftlich, formlos und wahrheitsgemäß widersprechen.

Du kannst deine Mutter ja schon einmal nicht unterstützen, ansonsten müsstest du keinen ALG - 2 Antrag stellen, aber deiner Mutter könnte unterstellt werden das sie dich unterstützt.

Da käme es dann ggf.auf das Einkommen deiner Mutter und deiner gesamten Warmmiete an, denn eine HG - kann im Regelfall erst dann unterstellt werden, wenn deine Mutter min. mehr als 2 x 432 € Regelsatz = 864 € + ihren Kopfanteil ( 50 % ) der Warmmiete hätte, aber wie gesagt, dieser Unterstellung kann widersprochen werden.


Teschio  15.04.2020, 09:12

... ganz schön fundiertes Fachwissen... (RL seit mindestens 2005 ;-)

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Du bildest zwar als über 25-jährige/r "unabhängig" von Deiner Mutter eine eigene BG. Heißt Du kannst mit ihr eine "Wohngemeinschaft" bilden und sie muss nicht für Deinen Lebensunterhalt einstehen. Heißt dann aber auch, dass Ihr unabhängig voneinander wirtschaften müsst. Und genau das tut Ihr ja nicht .... Du stehtst ja erkennbar für sie ein .... bezahlst Miete, Strom etc. heißt damit seid Ihr eine BG !

Sei Dir sicher, dass das JC selbst bei einer WG nicht die volle Miete übernimmt, damit Deine Mutter "auf Steuerzahlerkosten" ihren Darlehnsverpflichtungen nachkommen kann.

Bedeutet dann wohl, dass das JC maximal angemessene Kosten der Unterkunft - 50 % ? ... je nach Aufteilung .... übernimmt und Du zusätzlich Anspruch auf den Regelsatz I = 432 Euro hast.


BlackVoodoo 
Fragesteller
 12.04.2020, 15:07

Danke, was passiert denn, wenn ich meine Mutter im Antrag fürs ALG nicht angebe? Wird das nachgeprüft?

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wilees  12.04.2020, 15:09
@BlackVoodoo

Mama ist unter Deiner Anschrift gemeldet und Sozialbetrug wird hart bestraft .

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BlackVoodoo 
Fragesteller
 12.04.2020, 15:52
@wilees

Danke, weißt du zufällig, ob aufgrund der aktuellen Situation auch Kontoauszüge beim Erstantrag mit abgegeben werden müssen? Auf der Homepage ist dazu nichts angegeben...

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wilees  12.04.2020, 16:08
@BlackVoodoo

Selbst wenn Du sie jetzt bei Antragstellung u.U. nicht vorlegen musst, bedeutet dies ja längst nicht, dass sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch eingefordert werden können.

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BlackVoodoo 
Fragesteller
 12.04.2020, 16:32
@wilees

Das ist mir schon klar. Es geht nur darum, dass meine Arbeitslosigkeit max bis 01.05. oder 01.06. gehen wird, da ich eine Stelle in Aussicht habe. Und da mein ALG1 zum 04.04. abgelaufen ist, muß ich jetzt zwangsläufig H4 beantragen zur Überbrückung. Und da es aktuell ja 'erleichterte' Bedingungen beim Erstantrag gibt war ich mir nicht sicher, ob man die Auszüge Mitgliedern muss oder nicht.

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isomatte  13.04.2020, 05:49

Selbst dann würden sie keine BG - bilden, da er schon über 25 ist, dann käme max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht und die kann ihm aber nicht unterstellt werden, weil er gar kein Einkommen hat um seine Mutter zu unterstützen.

Es könnte also max.eine HG - unterstellt werden, bezogen auf die Mutter, denn nur die hat auch Einkommen und der Unterstellung einer HG - kann schriftlich widersprochen werden.

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du kannst ALG2 beantragen, das Einkommen deiner Mutter wird angerechnet.


Ente4711  11.07.2021, 21:25

Dagegen muss man dann Widerspruch notfalls Eilklage einreichen!

Das wäre nämlich rechtswidrig, wenn man dies tun würde.

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Ente4711  12.07.2021, 17:52

Also du willst nicht korrigieren oder Erklären?

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