Teilzeit als Beamter?
Ist es möglich als Beamter (A11) Teilzeit ODER mit Nebentätigkeit zu arbeiten und so nebenbei die Zeit in dem finanziell sehr ansprechenden Agrarbetrieb der Eltern zu arbeiten?
Falls ja, welche Einschränkungen müssten beachtet werden?
Was wäre besser, Teilzeit oder Nebenerwerb?
4 Antworten
Neben der Antwort von Kuga gerade eben
Es gibt Beamte beim Bund, den Bundesländern oder Gemeinden. Neben den rechtlichen Vorschriften der Bundesgesetze und der jeweiligen Landesgesetzgebung sind die Vorschriften von Gemeinden zu ihren Beamten zu beachten. Es wäre gut, das bei solchen Fragen zu erwähnen, dann könnte man in den entpsrechenden Gesetzen nachlesen.
Die Beamtengesetze wurden in den vergangenen Jahren sehr oft an das allgemeine Arbeitsrecht angeglichen. Darunter zählt auch, dass man es nur in bestimmten Fällen verhindert, wenn ein Beamter in Teilzeit geht, mal abgesehen von Elternteilzeit usw.
Vielleicht wäre in einem solchen Fall ein Antrag auf eine prozentuale Teilzeit sinnvoll, dabei muss man allerdings beachten, dass es in der Regel dann nicht mehr möglich ist, innerhalb kurzer Zeit hier vertraglich wieder auszusteigen. Sollten entsprechende Dienstliche Gründe dagegen sprechen, wie z.B. Vorgesetzteneigenschaften ist eine Einschränkung zumindest in meinem LBG möglich.
Wie gesagt, Antrag so stellen wie es gewünscht wird und dann verhandeln.
Teilzeit geht fast immer. Nebentätigkeit darf aber nicht mehr als 8 h/Woche überschreiten.
https://www.academics.de/ratgeber/nebentaetigkeit-beamte-oeffentlicher-dienst
Das Wörtchen auch, bezog sich auf diesen unsinnigen Kommentar, wo du mir immer noch eine Antwort schuldig bist:
Da geht es um Nebentätigkeiten im Rahmen des Dienstverhältnisses. Das hat mit dem hier vorliegenden Fall nichts zu tun.
Allerdings pöbele ich niemanden an.
Aber eine Diskussion, bei der du nicht immer recht hast, passt dir scheinbar nicht.
Ein Beamter kann natürlich seinen Dienstherrn bitten vorübergehend die Stelle auf eine Teilzeitstelle umzuwandeln.
Für eine Nebentätigkeit benötigt er entsprechend der Nebentätigkeitsverordnung eine Genehmigung.
Allerdings kann der Beamte sich auch für einen längeren Zeitraum beurlauben lassen.
Nur hier im Forum wirst du die Antwort die du erwartest nicht bekommen.
Denn die Entscheidung trifft immer noch deine Behörde. Also frage deinen Amtsleiter oder den Leiter des Personalamtes.
Nebentätigkeitsverordnung
Da geht es um Nebentätigkeiten im Rahmen des Dienstverhältnisses. Das hat mit dem hier vorliegenden Fall nichts zu tun.
Und wie kommst du auf diese Idee?
Nur kann ich dann nicht nachvollziehen, dass du mir gerade als Link die Nebentätigkeitsverordnung des Bundes präsentierst.
Bevor ich mir diese Arbeit mache, erkläre mir bitte zuerst einmal, was du mit diesem Kommentar zum Ausdruck bringen möchtest.
Da geht es um Nebentätigkeiten im Rahmen des Dienstverhältnisses. Das hat mit dem hier vorliegenden Fall nichts zu tun.
Und kurz darauf beziehst du dich auf die Nebentätigkeitsverordnung des Bundes.
Teilzeit. Zu beachten ist aber dass es manchmal nicht so ohne weiteres möglich ist wieder Vollzeit zu arbeiten.
Auch dieser Hinweis von dir ist unsinnig!
Denn bevor man so ins Detail geht, müsste man zuerst einmal wissen, bei welcher Behörde der TE beschäftigt ist, bzw. welches Beamtenrecht zutrifft.
Außerdem um was für eine Tätigkeit es geht.