Erstwohnsitz?

2 Antworten

Es bedeutet, dass du zunächst eine Erlaubnis gem. Bauordnung des Landes Sachsen - Anhalt, welche beim Landkreis Anhalt - Bitterfeld zu beantragen ist, einzuholen hast. Erst wenn diese vorliegt, kann dieses Objekt überhaupt dauerhaft bewohnt werden. Nur melderechtlich ist dies unerheblich, d.h., die Anmeldung dort als Erstwohnsitz kann bei der Gemeinde auch schon vorher durchgeführt werden. Daraus erwächst eben nur kein rechtlicher Anspruch, dort auch tatsächlich dauerhaft wohnen zu dürfen. Den gibt es nur mittels der einzuholenden Genehmigung beim Landkreis. Sofern - wovon ich im Kontext ausgehe - der LKr diese Genehmigung verweigert, kann dort dauerhaft nicht gewohnt werden. Bei Feriengebieten ist das fast immer der Fall - deswegen sind es ja Feriengebiete.


Simone1412 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 16:14

Dankeschön FordPrefect für die ausführliche Erläuterung, mir stellt hier bloß die Frage das die Community die bereits dort ansässige sind auch ihren Erstwohnsitz haben und dauerhaft in der Ferienanlage wohnen.

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FordPrefect  17.08.2020, 16:37
@Simone1412
mir stellt hier bloß die Frage das die Community die bereits dort ansässige sind auch ihren Erstwohnsitz haben und dauerhaft in der Ferienanlage wohnen.

Es ist durchaus denkbar, dass die alle gar keine Genehmigung eingeholt haben. Ich würde mal vorsichtig diesbezüglich jemanden vor Ort befragen. Siehe dazu auch die korrekte Antwort von @Kleidchen2.

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Du darfst dort nicht dauerhaft wohnen und dementsprechend deinen Erstwohnsitz nicht anmelden, es sei denn, du bekommst eine baurechtliche Nutzungserlaubnis. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, denn das führt schnell zu einer Wandlung des Feriengebiets in eine Wohnsiedlung.

Meist fehlen die Einrichtungen zur Abwasserentsorgung und die für Wohnraum vorgeschriebenen Mindestanforderungen. Z.B in Bezug aud Wärmeschutz und Emissionsschutz.