Müssen bei doppelter Buchführung alle Kunden einzeln angelegt werden?
Müssen bei doppelter Buchführung alle Kunden einzeln angelegt werden? Oder reicht es z.B. "Sammelkunden aus Deutschland" zu haben auf die alle Einnahmen verbucht werden können?
Mir geht es nur um die Erfassung von Einnahmen. Dass jeder einzelne Kunde eine korrekte individuelle Rechnung erhält, ist klar.
2 Antworten
Müssen tut man gar nichts, alles muss sinnvoll und praktikabel sein und der erfahrene Buchhalter wird sich schon sein entsprechend notwendiges System aufbauen.
Wenn alle Kunden bar bezahlen also keine Zielverkaufe stattfinden, kann man auf Debitorenkonten verzichten. Buchung Kasse an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer - fertig.
Wenn Zielverkäufe stattfinden, ist es besser, pro Kunden ein Debitorenkonto zu führen, es bleibt übersichtlicher und man kann mit der entsprechend ausgestatteten Software Mahnungen verschicken, mit einem Sammelkonto müssen die Mahnungen per Hand geschrieben werden, ausserdem hat man nicht die Aussage, wieviel Aussenstände bzw. offene Forderungen auf den einzelnen Kunde entfallen.
Es kommt drauf an, welche Firma du führst und welche Ansprüche Du an Deine Fibu stellst.
Die Frage ist daher nur mit einem klaren Jein zu beantworten.
Grundsätzlich kann ein Kunde sein Konto bei Dir auch überzahlen (Stornos, zu viel überwiesen, Warenrückgaben...). Wenn Du Kaufmann nach HGB bist, ist die Frage mit Ja zu beantworten. Du musst als Kaufmann jederzeit Auskunft geben können wem Du Geld schuldest, aber auch wer Dir Geld schuldet.
Wenn Du aber kein Kaufmann bist, kann man auch Dammeldebitoren oder Sammelkreditoren bilden, so z.b. Baumärkte-Diverse oder Tankstellen-Diverse etc. Du kannst dann natürlich aus dem Kontosaldo nicht sagen welche Tankrechnung konkret noch unbezahlt ist bzw aus dem Kontosaldo Laufkundschaft, welcher Deiner Kunden nun zu verklagen ist. Selbst wenn das möglich ist, weil Du Dich z.b. erinnerst, wird es schwierig eine solche Klage durchzusetzen.