Arbeitslosengeldanspruch nach Ausbildungsende?
Hallo,
habe vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 eine Ausbildung absolviert, diese nicht bestanden, nun hole ich die Prüfung im November privat nach. Steht mir nun trotzdem ALG1 zu, da ich ja eine Verlängerung hätte annehmen können? In meiner Arbeitsbescheinigung hat mein alter Arbeitgeber nun Kündigung durch mich angekreuzt, es war aber keine Kündigung notwendig sondern der Ausbilungsvertrag ist mit Ablauf der Befristung am 31.07.2020 ausgelaufen. Dieses wäre durch den Punkt Beendigung durch Tarifvertrag oder Kraft Gesetzes anzukreuzen. Soll ich nun nochmal meinen alten Arbeitgeber dazu kontaktieren oder die Bescheinigung so bei der Arbeitsagentur abgeben?
3 Antworten
Du hast deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst verursacht und bekommst folgerichtig 12 Wochen Sperrzeit
Wenn die Prüfung nicht bestanden ist, wird der Ausbildungsvertrag mindestens um ein halbes Jahr verlängert.
Das ist mir bewusst.. Nur steht in der Arbeitsbescheinigung zum auswählen Beendigung durch Tarifvertrag/Kraft Gesetzes , in dem Erklärungsblatt dazu steht, dass dies ausgewählt werden soll, wenn die Ausbildung bestanden ODER der Ausbildungsvertrag zeitlich mit der Frist ausläuft, was er ja tut. Also muss ich meinen alten Arbeitgeber somit kontaktieren, dass er dieses ankreuzt und nicht das ich gekündigt habe, da ich nichts schriftlich abgebeben habe oder sonst was, besteht ja keine Kündigung im rechtlichen Sinne, oder sehe ich das falsch?
Daswir dir nichts nützen. Die Arbeitsagentur weiß natürlich auch, dass sich die Ausbildung verlängern müsste.
Die Bescheinigung ist falsch ausgefüllt.
Nach der Bescheindigung bekommst Du eine Sperre, da Du selbst gekündigt hast.
Laß Dir eine neue geben in der drin steht daß das Arbeitsverhältnis mit dem Vertragsende zu Ende gegangen ist.
@albatroz1102 hattest du die Erfahrung selber gemacht, dass es keine Sperre gibt?
Also bekomme ich keine Sperre, da ich nicht die Verlängerung der Ausbildung angenommen habe? In einem weiteren Unterpunkt steht, Vertrag war befristet, das stimmt ja soweit. Aber oben steht halt wie gesagt, Kündigung durch Arbeitnehmer, also mich. Also müsste mein alter Arbeitgeber dann ankreuzen Beendigung durch Tarifvertrag/Kraft Gesetzes?
Wurde Dir denn eine Verlängerung angeboten?
Das spielt keine Rolle, denn das erfährt ja keiner.
Schreibe einfach, das Ausbildungsverhältnis wurde mit Vertragsende beendet. Das wars und Du bekommst keine Sperre.
Diese wurde mir angeboten, jedoch möchte ich nicht, da ich schon eine erste Ausbildung habe und in diesem Beruf erstmal arbeiten möchte bis zur nächsten Prüfung, die ich privat im November nachhole.
Meistens steht im Ausbildungsvertrag eine Klausel, dass er sich bis zum Abschluss der Prüfung verlängert. Schau also erstmal genau nach...
Trotz des Auslaufs des Vertrages? Wäre das derselbe Fall mit der Sperre bei Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages, wenn Möglichkeit zur Verlängerung bestehe, aber man nicht annehmen würde?