Arbeitslosengeldanspruch nach Ausbildungsende?

3 Antworten

Du hast deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst verursacht und bekommst folgerichtig 12 Wochen Sperrzeit


Niklas935 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 18:25

Trotz des Auslaufs des Vertrages? Wäre das derselbe Fall mit der Sperre bei Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages, wenn Möglichkeit zur Verlängerung bestehe, aber man nicht annehmen würde?

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DerHans  21.08.2020, 21:33
@Niklas935

Wenn die Prüfung nicht bestanden ist, wird der Ausbildungsvertrag mindestens um ein halbes Jahr verlängert.

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Niklas935 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 22:35
@DerHans

Das ist mir bewusst.. Nur steht in der Arbeitsbescheinigung zum auswählen Beendigung durch Tarifvertrag/Kraft Gesetzes , in dem Erklärungsblatt dazu steht, dass dies ausgewählt werden soll, wenn die Ausbildung bestanden ODER der Ausbildungsvertrag zeitlich mit der Frist ausläuft, was er ja tut. Also muss ich meinen alten Arbeitgeber somit kontaktieren, dass er dieses ankreuzt und nicht das ich gekündigt habe, da ich nichts schriftlich abgebeben habe oder sonst was, besteht ja keine Kündigung im rechtlichen Sinne, oder sehe ich das falsch?

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DerHans  22.08.2020, 09:54
@Niklas935

Daswir dir nichts nützen. Die Arbeitsagentur weiß natürlich auch, dass sich die Ausbildung verlängern müsste.

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Niklas935 
Beitragsersteller
 22.08.2020, 14:22
@DerHans

Dann wäre der Punkt zum ankreuzen ja übeflüssig...aber trotzdem danke. Ich habe mich erkundigt, und ich bekomme keine Sperre.

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Die Bescheinigung ist falsch ausgefüllt.

Nach der Bescheindigung bekommst Du eine Sperre, da Du selbst gekündigt hast.

Laß Dir eine neue geben in der drin steht daß das Arbeitsverhältnis mit dem Vertragsende zu Ende gegangen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Niklas935 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 19:45

@albatroz1102 hattest du die Erfahrung selber gemacht, dass es keine Sperre gibt?

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DerHans  21.08.2020, 18:23

Am Ergebnis ändert das nichts. Fahrlässig selbst arbeitslos

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Niklas935 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 18:11

Also bekomme ich keine Sperre, da ich nicht die Verlängerung der Ausbildung angenommen habe? In einem weiteren Unterpunkt steht, Vertrag war befristet, das stimmt ja soweit. Aber oben steht halt wie gesagt, Kündigung durch Arbeitnehmer, also mich. Also müsste mein alter Arbeitgeber dann ankreuzen Beendigung durch Tarifvertrag/Kraft Gesetzes?

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albatroz1102  21.08.2020, 18:13
@Niklas935

Wurde Dir denn eine Verlängerung angeboten?

Das spielt keine Rolle, denn das erfährt ja keiner.

Schreibe einfach, das Ausbildungsverhältnis wurde mit Vertragsende beendet. Das wars und Du bekommst keine Sperre.

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Niklas935 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 18:14
@albatroz1102

Diese wurde mir angeboten, jedoch möchte ich nicht, da ich schon eine erste Ausbildung habe und in diesem Beruf erstmal arbeiten möchte bis zur nächsten Prüfung, die ich privat im November nachhole.

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Meistens steht im Ausbildungsvertrag eine Klausel, dass er sich bis zum Abschluss der Prüfung verlängert. Schau also erstmal genau nach...