Darf ich mich im öffentlichen Dienst selbstständig machen?

3 Antworten

Es gibt für Nebentätigkeiten keine einheitliche Regelung,weil Länder und Bund hier die Entscheidungsträger sind.

Es ist zudem von Belang in welchem Verhältnis Du zum Dienstherren stehst,Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst.

Ich kann dir hier nur anraten das Du dich mit deinem zuständigen Personalrat besprichst.Dort wird man Dir dann sagen ob-wie-was evtl.möglich ist.

Neben der allgemeinen Rechtslage kommt es immer auch zu Einzelfallentscheidungen.

So wird Bundespolizisten idR keine Nebenberufliche Tätigkeit genehmigt,außer es liegen besondere Gründe hierfür vor.

Das kann zB sein,das der Beamte ein Praktikum in der Privatwirtschaft zeitlich begrenzt absolvieren will oder bei Spezialeinheiten wie der GSG 9,es für die Wahrung der Legende des Beamten vorteilhaft ist(Betreiber einer Kampfsportschule/Gym oder Debeka-KV-Vertreter)

Bei Landesbeamten /Polizei München bekamen einige junge Beamte wegen der hohen Lebenshaltungskosten am Dienstort die Genehmigung zur befristeten Ausübung einer Nebentätigkeit,die den Beamten zeitlich nicht überfordert darf und mit dem Berufsbild Polizist vereinbar ist.

Der Dienstherr egal ob Land oder Bund will auf jeden Fall verhindern,das es durch die Nebentätigkeit zu einem Interessenkonflikt mit der Berufsausübung kommt.Zudem soll der Mitarbeiter durch die Nebentätigkeit nicht überfordert werden.

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

Bund und Länder haben unterschiedliche Regelungen

Das Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst ist eine komplizierte Materie. Durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften ist dieses Rechtsgebiet sehr unübersichtlich geworden. Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen für Bundes- und Landesbeamte und daneben tarifliche Regelungen für Arbeiter und Angestellte (Tarifbeschäftigte) in Bund, Länder und den Kommunen. Welche Rechtsvorschriften zum Tragen kommen, richtet sich nach dem Status des Beschäftigten (Tarifbeschäftigter oder Beamter) und dem Arbeitgeber (Bund, Land oder Kommune).

https://www.der-oeffentliche-sektor.de/ratgeber_rund_ums_geld_im_oeffentlichen_sektor_2014_k_7

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Am besten beim Personalamt nachfragen.

Ein Mitarbeiter bei uns (im öffentlichen Dienst), Gärtnermeister an einer Stadt, ist z. B. 30 Stunden bei uns am Arbeiten und hat noch eine Firma. Ein weiterer Mitarbeiter als Architekt war halbtags bei uns und hatte noch ein Architekturbüro.

Aber warum und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das genehmigt wurde, weiß ich jetzt nicht.

Wie wär's wenn du deinen Arbeitgeber fragst oder in deinen Arbeitsvertrag schaust. Im Ergebnis wird dir das im Normalfall nicht verboten werden können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung