Hallo,

wir beabsichtigen uns ein Wochenendgrundstück zu kaufen. Es befindet sich in einen Sondergebiet/Feriensiedlung. Nach Rücksprache mit Anwohnern haben diese auch ihren Erstwohnsitz dort. Auf meine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde ob wir diese Immobilie auch als Erstwohnsitz nutzen können bekam ich folgende Rückmeldung:

die Immobilie ist ein Sondergebiet /Feriengebiet. Melderechtlich steht einer Anmeldung jedoch nichts im Wege.

Baurechtlich heißt es: Um in einem solchen Gebiet dauerhaft wohnen zu können, bedarf es weiterer öffentlich rechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, insbesondere einer Erlaubnis gem. Bauordnung des Landes Sachsen - Anhalt, welche beim Landkreis Anhalt - Bitterfeld zu beantragen ist.

..., heißt das jetzt ich kann den Erstwohnsitz beantragen und bei baulichen Veränderungen muß ich mir eine Genehmigung einholen oder zuerst die bauliche Genehmigung und dann kann ich den Erstwohnsitz beantragen.

vielen Dank für eure Antworten