Kein Rücktrittsrecht bei Vodafoneverträgen im Shop?

Hi Leute,

folgende Situation: Anfang September für den 1.10. bei Vodafone im Shop einen Vertrag für Telefon, Internet und Fernsehen abgeschlossen. Dann ewig keine Nachricht, geschweige denn Hardware erhalten. Auf Nachfrage dann die Info dass Fernsehen nun doch nicht bei uns verfügbar ist. Dann wurde uns ein vergünstigtes Angebot für Telefon und Internet gemacht. Dies konnten wir entweder annehmen oder wir sind aus dem Vertrag raus. Wir haben dann letzte Woche das Angebot angenommen, leider ohne weiter nachzuforschen. Mitlerweile haben wir einen Anbieter gefunden, der uns viel mehr bieten kann. Darum wollten wir nun vom Vertrag zurück treten. Zuerst hieß es dass die Frist dafür abgelaufen wäre. Dann habe ich selber nochmal mit Vodafone telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass wir eine neue Rücktrittsfrist haben, da dies nun ein anderer Vertrag ist. Die Frist soll der 16.10. sein. Mir wurde dann gesagt, dass wir entweder einen formlosen Rücktritt per Fax schicken sollen oder in den Shop gehen, in dem wir den Vertrag gemacht haben und dort vom Vertrag zurück treten.

Nun war mein Mitbewohner auf dessen Namen der Vertrag läuft vorhin in dem Shop. Dort wurde ihm dann von einem Mitarbeiter gesagt, dass wir gar kein Rücktrittsrechts hätten da wir den Vertrag im Shop abgeschlossen haben. Was stimmt nun? Und gibt es wirklich generell kein Rücktrittsrechts bei Verträgen die man im Vodafoneshop abschließt?

Edit: Der Vertrag wurde ja telefonisch von Vodafone geändert. Der geänderter Vertrag hat mit dem aus dem Shop meiner Meinung nach nichts mehr direkt zutun und ist somit ein Onlinevertrag bzw Telefonvertrag.

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Autoscout24 kaufvertrag, Auto zurückgeben?

Guten Tag,

ich habe bei einen Privaten Anbieter ein Ford Fiesta gekauft. Erstzulassung 2006 und 80.000 Kilometer gefahren. Ich habe den Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto von AutoScout24 genommen und wir haben beide unterschrieben, gewährleistung ausgeschlossen.

Unter den Punkt "Garantien des Verkäufers":

Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und soweit ihm bekannt – auch früher – unfallfrei war, + keinen sonstigen Schaden, + ** nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat: Keine*

So jetzt ist es aber so das ich 1 Woche nach den Kauf das problem das dass Auto sehr schlecht anspringt und vorne wassereintritt ist, wenn es wie in letzter Zeit sehr stark geregnet hat war die ganze Fußmatte komplett nass. Ich werde wahrscheinlich damit zur werkstatt müssen auch weil er so schlecht anspringt, die Batterie ist es nicht die hab ich schon voll geladen.

Der Verkäufer hat mir versichert das an den Auto nichts dran ist er gut läuft und auch sonst keine macken hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das dass jetzt plötzlich neu ist innerhalb von einer Woche.

Ich habe den Verkäufer kontaktiert er bestreitet alles und will auch nicht vom Kauf zurücktreten, die kosten für die wahrscheinliche reperatur will er auch nicht tragen.

Ich möchte jetzt gerne das Auto zurückgeben, weil ich ganz klar belogen wurde, im Kaufvertrag stand das es keine mängel gibt, somit ist das doch vertragsbruch oder ?

Ich würde gerne eure Meinung lesen, ob sich da noch was machen lässt ob sich ein Anwalt lohnt, oder ob der Autoscout24 Vertrag komplett sicher für den Verkäufer ist ?

http://ww2.autoscout24.de/as24_service_contract.pdf

Rechtsanwalt, Anwalt, Kaufvertrag, Vertrag, Autokauf, Autoverkauf, Garantie, Vertragsrecht, Autoscout24
Warum hat mich Mc Fit einfach fristlos gekündigt?

Hallo zusammen, unzwar geht es um folgedens

Ich hatte mich am 27.08.15 bei McFit angemeldet gehabt, anschließend war ich ca 3-5 mal dort etwas Trainieren, ohne das etwas passiert ist oder sonst was !

Plötzlich wurde mir am 11.08.15 aus Schlüsselfeld (Zentrale) per Einschreiben eine fristlose Kündigung zu geschickt.

"Hiermit kündigen wir deinen Mitgliedsvertrag fristlos, vorsorglich und hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin".

Darauf hin rief ich 1-2 tage dannach die Zentrale an, da ich erst dann dazu kam und auch nicht trainieren konnte. Die Dame in der Hotline meinte, Ja es stimmt ich wurde fristlos gekündigt. Als ich meinte das es keinen Grund gibt und ich auch bereits die Aktivierungs gebühr gezahlt habe und den Beitrag für den Monat August, wollte ich den Grund wissen. Sie wiederholte sich mehrmals das ich den Grund weiss und sie darüber keine Auskunft gibt, wegen dem Datenschutz. Ich solle mich schrifftlich per Brief, Fax oder Email melden. (Im Studio meinten die auch, ich solle die Zentrale anrufen bla bla bla..)

Habe ich letzte Woche getan, ich habe gefordert das sie mir den Grund nennen etc. Heute kam dann eine Email "Nach Prüfung der Angelegenheit teilen wir dir mit, dass die fristlose Kündigung bestehen bleibt."

Habe darauf hin WIEDER geantwortet und erwähnt, das sie mir den Grund nennen sollen. Dass die mich entweder verarschen wollen oder abziehen wollen, in dem sie erst Abkassieren und mich anschließend grundlos, fristlos kündigen.

Was oder Wo soll ich nun was am besten machen ?

Kündigung, Fitnessstudio, Recht, Anwalt, Vertrag, Vertragsrecht
Vertragsbruch ... was nun?

Wir mussten schweren Herzens unseren Hund abgeben .. dies passierte dann auch am 12.06.2015.. Wir hatten die Frau kennen gelernt und dachten alles passt.. da die frau nicht besonders viel Geld hatte haben wir uns auf Raten eingelassen.. Die 1. Rate folgte gleich mit der Übergabe des Hundes (100€).. Die 2. Rate hatte sie Überwiesen zum 01.07.2015 (100€) doch dann rückte die 3. Rate immer weiter ran (100€) die am 13.07.2015 auf unserem Konto sein sollte ... und wie aus dem nichts waren wir in Whatsapp Blockiert, in Facebook Blockiert und die gute Frau ist Umgezogen .. Anrufe werden Ignoriert.. SMS genauso .. Der Tierschutz hatte sie angeschrieben und wurde auch genauso schnell Blockiert von der Frau.. Das Geld haben wir bis heute nicht.. Gut wir könnten uns einen Anwalt nehmen aber dadurch wissen wir ja auch nicht wie es dem Hund geht..

Jetzt wurde uns gesagt, da der Vertrag ja ohne hin schon gebrochen wurde von der guten Frau können wir auch einfach vom Vertrag (den sie unterschrieben hat und sogar eine Ausweiskopie hinzugefügt hat) zurück treten und uns unser Tier wieder holen, da wir die Eigentümer sind und die bloß die Besitzerin.

Jetzt ist meine Frage, geht was wirklich?? wenn ja wie am besten?

Würde mich echt über jede Hilfreiche Antwort freuen ... da uns das alles echt wichtig ist .. wir würden sie gerne zurück nehmen.. die gründe haben sich gelegt und ich denke das sind wir ihr schuldig ... sie dort raus zu holen und uns weiter um sie zu kümmern ...

Tiere, Hund, Recht, Tierschutz, Vertrag, Vertragsrecht
Real Inkasso Forderung aus angeblichen Iphone-Käufen (Telefonica Germany) - sollte ich dagegen vorgehen, und wenn ja, wie?

Hallo liebe Community,

vor einer Woche bekam ich Post von Real Inkasso aus Hamburg mit der Aufforderung zur Zahlung von angeblich nicht getilgten Ratenkäufen von 3 (!!) IPhone 4S im Jahr 2012. Ich kenne diesesn Trupp bereits, im Internet liest man ja nichts Gutes. Bereits vor zwei Jahren hatte ich dieses Schreiben schon mal erhalten, damals noch O2 Kunde. Meinen O2 Vertrag habe ich aber letztes Jahr schriftlich gekündigt, die Bestätigung seitens O2 liegt hier. Es gab nie offene Rechnungen. Auch die besagten Telefone habe ich nie gekauft (ich habe noch nie ein Iphone besessen). Sowohl die angeblichen Handy- Nummern als auch die Kundennummern sind mir fremd.

Nun ist jedoch das Problem, dass ich drei Briefe von denen bereits schon zum zweiten Mal in der Hand halte, Forderung insgesamt etwa 3000 (!) Euro. Naja.. die drohen nun mit Verfahren etc. Dies sind jetzt schon die zweiten Briefe innerhalb von zwei Wochen. Mittlerweile bin ich nicht mehr bei O2. Die Telefonica Hotline erreiche ich nicht, und bei Real Inkasso gibt es nur eine gebührenpflichtige Hotline wo man abgezockt wird.

Habt ihr Erfahrungen dazu? Das alles ist sehr dubios und an den Haaren herbeigezogen. Vor zwei Jahren rief ich O2 an und die sagten mir, nicht zahlen.. Das werde ich jetzt auch nicht machen. Aber die Forderungen werden höher und höher und die Briefe flatten nun wöchentlich ins Haus.. Sollte ich einen Anwalt einschalten? Wie kommen die auf diese dubsionsen Forderungen??

Danke für eure Hilfe.

Handy, Betrug, Vertrag, Inkasso, Vertragsrecht
Kann man Kind (18) haftbar machen für einen Vertrag den die Mutter bei Minderjährigkeit abgeschlossen hat?

Die Mutter meines Kindes hat eine Vertrag ( Beginn Jannuar 2014, gekündigt April 2014) für ein Fitnesscenter für unsere damals 16 jährige Tochter abgeschlossen.

Das Unternehmen schrieb meine Tochter mehrmals an, das noch Zahlungen ausstehen würden, Mittlerweile 500 € obwohl sogar eine Bestätigung der Kündigung kam und die Mitgliedschaft nur 4 Monate dauerte. Der Monatsbeitrag war knapp 20 €.

Jetzt wurde sogar ein Inkassounternehmen beauftragt und die Schreiben wiederum meine Tochter an und wollen dass sie eine eidesstattliche Versicherung abgibt und drohen mit Haftbefehl.

Meiner Meinung nach kann nur die Mutter haftbar gemacht werden da die Tochter nicht volljährig war und dieses auch noch nicht mal bei der Kündigung.

Ich weiß das manche Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam sind, wenn sie von Minderjährigen abgeschlossen werden und so ein Vertrag kann dann mit Volljährigkeit wirksam sein, wenn der Vertrag vorher nicht angefochten wurde.

Hier ist die Sachlage aber anders. Es bestand zu einer Zeit der Vertragszeit eine Volljährigkeit des Kindes und das Kind hat nicht unterschrieben, es hat lediglich den Nutzen aus dem Vertrag gehabt.

Das Inkassounternehmen will nicht mit der Mutter reden sondern mit der Tochter. Ich habe erst mal gesagt, dass ich mich vorab erkundigen werde.

Wie ist die Rechtslage?

Wie soll man da vorgehen?

Kann meine Tochter einen Beratungshilfeschein beantragen? Sie verdient 760 €.

MfG

johnnymcmuff

Fitnessstudio, Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Inkasso, minderjährig, Vertragsrecht, volljährigkeit
Fristlose Kündigung wegen Beitragserhöhung (Fitnessstudio)?

Mein Fitnessstudio hat die Beiträge um 5€/Monat erhöht, obwohl in meinem 2 Jahresvertrag eine feste monatliche Summe angegeben ist. Auch in den AGB steht nichts möglichen Beitragserhöhungen. Als ich daraufhin eine fristlose Kündigung an das Fitnessstudio verschickte, mit der Begründung, dass eine einseitige Vertragsänderung vorliegt, ohne meine Zustimmung, schrieb das Fitnessstudio folgendes zurück: "wir haben am 25.6.15 ihr Schreiben bezüglich einer fristlosen Kündigung erhalten. Da wir immer versuchen unsere Leistung stetig zu verbessern und aufgrund von gestiegenen Energie- und Personalkosten in den letzten fünf Jahren, sah sich Fair Fitness dazu gezwungen die Preise etwas anzuheben. Alle unsere Mitglieder wurden am 26.2 per Überweisung von 1 Cent über die neuen Mitgliedsbeiträge informiert. Diesen Weg, mussten wir wählen um jedes Mitglied zur gleichen Zeit zu Informieren. Ab dem Zeitpunkt der Überweisung hatten die Mitglieder vier Wochen Zeit den neuen Preisen zu Widersprechen. Da sie diese Frist verstreichen lassen haben, muss ich ihnen mitteilen, dass wir ihre Fristlose Kündigung nicht akzeptieren."

Da ich wenige Transaktionen auf meinem Konto habe, bekomme ich meine Kontoauszüge erst alle 3-6 Monate. Ich wusste also nichts von der Beitragserhöhung bis zum heutigen Zeitpunkt.

Ist meine Kündigung wegen Vertragsbruch gültig bzw. ist eine solche Meldung per Kontoauszug überhaupt rechtlich in Ordnung?

Kündigung, Fitnessstudio, Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Vertragsrecht
Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?

Hallo,

also ich habe einen Dienstleistungsvertrag für eine Hochzeit mit einem Fotografen (Nebenberuf) abgeschlossen. Nach einem persönlichen Vorgespräch. Der Termin, für den die Dienstleistung beauftragt wurde, ist der 20.06.2015

Leider ist nun die Hochzeit aufgrund Privater Probleme komplett abgesagt.

Die komplette Korrespondenz über den Vertragsabschluss ist über email gelaufen. Die Auftragsbestätigung zur Hochzeitsfotografie habe ich am 07.03.2015 erhalten und selber per email dann am 07.03.2015 die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Nun habe ich am 18.04.2015 aufgrund der nicht stattfindenden Hochzeit den Termin storniert, es sind ja noch über 2 Monate bis zu dem bestätigten Termin (20.06.2015), aber ich kann ja eine Dienstleistung nicht mehr annehmen, für etwas das nicht stattfinden wird:

Sehr geehrter Herr xxx, Leider muss ich den Termin am 20.06.2015 stornieren, da die Hochzeit abgesagt ist. Es tut mir sehr leid und ich hoffe es ist noch früh genug das Sie einen anderen Auftrag zu diesem Termin bekommen können. Sollte sich irgendwann doch bei mir ergeben das ich heiraten werde würde ich gerne auf Sie zurück kommen. Bitte Bestätigen Sie mir die Stornierung. Freundliche Grüße MB

folgende Mail zurück: """Sehr geehrter Herr B, das tut mir Leid, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Es bleibt bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag, der Termin war für Sie reserviert. Sollte sich kein gleichwertiges Geschäft ergeben, muss ich Ihnen leider den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Kosten, in Rechnung stellen. Ich melde mich dann nach dem 20.06.2015 erneut."""""

Ich habe daraufhin noch folgendes geantwortet: """Sehr geehrter Herr xxx, dann bitte ich Sie darum mich ca. 2 Wochen vor dem 20.06. zu informieren falls sie keinen anderen Auftrag bekommen sollten. Oder natürlich sobald Sie einen anderen Auftrag annehmen, wenn Sie meinen Auftrag stornieren können. Denn wenn kein Storno erfolgt, dann werde ich ihre Dienste für Fotoaufnahmen an diesem Tage anderweitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall bitte ich Sie lediglich alle zusätzlich beauftragten Artikel wie den Hochzeitsbildband zu stornieren. Hoffe natürlich dass Sie anderweitig einen Auftrag bekommen. """"

Auf die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anwaltes wurde ich weder in der Auftragsbestätigung noch beim Gespräch hingewiesen.

Nun will er sofern er keinen anderen Auftrag für diesen Tag erhält mir die Kompletten Kosten von 1040 Euro in Rechnung stellen. Kann ich da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten um dies zu vermeiden?

Danke schon mal vorab für die Antworten.

Hochzeit, Vertrag, Vertragsrecht, stornieren
Gibt es eine möglichkeit , wegen fehlberatung, einen im shop geschlossen vertrag zu kündigen

das problem... ich war in einem vodafon shop um mich beraten zu lassen. ging nachhause und musste feststellen, das wollte ich doch garnicht sooo haben.. ich wollte einen DSL und Telefonvertrag. davon wurde mir abgeraten, dauert einfach zu lange bis sowas endlich freigeschaltet ist wurde mir gesagt, da ich aber etwas schneller erreichbar sein wollte, sowohl per telefon als auch via internet, verkaufte mir die dame, ich nenne sie mal " verkaufstalent ", da sie die fähigkeit besitzt, menschen etwas zu verkaufen was sie nicht wollen.. also sie riet mir dazu eine 3GB Karte zu erwerben und zusätzlich einen handyvertrag, für insgesamt nur 33,-- euro pro monat. damit haben sie dann alles was nötig ist, ich hatte ihr erklärt zu was ich das internet nutze, das reicht, also die 3 GB vollkommen für einen monat, aber im nachhinein stellt sich heraus , das reicht nicht, absolut nicht..was kann ich da machen.. ich bin drauf und dran einen weiteren vertrag abzuschließen und zwar diesmal ohne shop, also mal übers internet der vertrag soll DSL und Telefonflat beinhalten, habe bei vodafone angefragt ob sie bereit sind den vertrag dahingeghjend zu ändern, aber , keine resonaz.. bei einer telefonanfrage hatte ich dann einen inkompetenten mitarbeiter am gerät, der absolut gar keine lösung vorschlagen konnte.. sooooo das ist nun sehr auschweifend deshalb nochmal die frage. kann ich solche verträge wegen beratungsfehler kündigen.. wo schleiße ich am betsen den DSL telf.flat vertrag ab.. danke an alle die das lesen und ernsthafte vorschläge machen können lapidare antworten sind ja leider nicht zu vermeiden ....lach...

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Fitnesstudio erhebt Servicepauschale NACH Vertragsende!

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vertrag im Fitnesstudio ging bis zum 05.03.2015. Im März war noch einmal die Servicepauschale (für die Trainingsbetreuung) von 19,90€ fällig. Diese hat das Fitnesstudi, mit der Begründung, dass es egal sei wie lange man im Quartal (in diesem Fall nur 5 Tage) noch Mitglied ist, von meinem Konto abgebucht. Das heißt ich habe für März, April & Mai mitbezahlt. Ich habe dieser Lastschrift widersprochen, da ich es nicht einsehe für 2 weitere Monate zu zahlen! Ich habe dem Fitnesstudio angeboten den Betrag zu dreioteilen und 6,33€ für den Monat März zu bezahlen! Dies lehnte der Betreiber wehement ab und sagte, dass dies schon aufgrund des neuen Mindestlohnes indiskutabel sei! In meinem Vertrag ist schwammig aufgeführt: "Eine Servicepauschale wird alle 3 Monate fällig!" Weiter steht dort nichts über die Servicepauschale. Die AGB habe ich nie zu lesen bekommen und sind auch auf der Homepage des Studios nicht ersichtlich! Sachverhalte, die darüber hinaus im Vertrag nicht eindeutig geregelt sind und nicht im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen wurden, haben ich doch nicht unterschrieben und sind für Sie daher nicht bindend? Oder sehe ich das falsch?

Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder ist das wegen 19,90€ lächerlich? Dazu muss gesagt werden, dass ich Studentin bin und im Monat leider nicht mehr als 184€ Kindergeld bekomme! Deshalb sind 19,90€ viel Geld für mich! (Würde die Beratung des Anwalts gratis erhalten)

Vielen lieben Dank im Voraus!

Fitnessstudio, Betrug, Rechtsanwalt, Anwalt, Vertragsrecht
Straßenbaukostenbeitrag nach Eigentümerwechsel

Hallo liebe Forengemeinde,

uns stellt folgende Konstellation vor eine große Frage:

Wir (meine Frau & Ich) sind seit dem 01.01.2014 gleichberechtigte Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Einfamilienhaus-Charakter! Am 13.11.2014 haben wir einen "Bescheid über die Festsetzung eines Straßenbaukostenbeitrages nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die ....Straßennamen..." erhalten, welche die Kosten einer Herstellung vom 11.10.2010 behandelt.

Nach Rückfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt, das derjenige Zahlungspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Erstellung/Zustellung des Bescheides Eigentümer ist.

Allerdings steht im notariellen Kaufvertrag folgendes:

"§6 Rechts- und Sachmängelhaftung"

  1. Der Vertragsgegenstand wird verkauft unter Haftung für den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang, soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag übernommen werden. Nicht gehaftet wird dagegen für das Bestehen von altrechtlichen Dienstbarkeiten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm von solchen nichts bekannt ist.

Und weiteres:

"§8 Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge"

  1. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt für die bei Besitzübergang im Erschließungsgebiet ganz oder teilweise tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung des Beitragsbescheides, der Verkäufer; alle übrigen trägt der Käufer.

  2. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass unabhängig von dieser Vereinbarung der Gemeinde gegenüber derjenige beitragspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer des Vertragsgegenstandes ist und dass die Beitragsschuld als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruht.

Da wir zum Zeitpunkt des Beschlusses und der erstmaligen Wiederherstellung im Oktober 2010 keine Eigentümer waren und uns diese Kosten verschwiegen wurden, möchten wir gerne die Kosten vom Verkäufer erstattet bekommen.

Wie seht Ihr; wie sehen Sie, die Rechtslage?

Freundliche Grüße

Immobilien, Vertragsrecht
Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

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Problem mit Sky Abo

Habe ein kleines Problem mit den Leuten von Sky. Ich habe vor etwa acht Monaten einen Vertrag mit Sky abgeschlossen. Damals war gerade die Zeit,wo es kurz hintereinander viele günstige Angebote gab.

Als ich mein Abo abgeschlossen hatte,kam 2 Wochen später das gleiche Angebot für 10 Euro weniger im Monat. Daraufhin habe ich meinen Vertrag widerrufen und neu abgeschlossen. Leider wurde vom Sky Kundenservice etwas falsch gemacht und ich musste noch mehrmals dort anrufen,bis alle Kanäle die ich im Abo hatte freigeschaltet waren.

Kurze Zeit später habe ich meine Vetragsdaten per Post zugesendet bekommen. Zu meinem erstaunen musste ich feststellen,dass der monatliche Beitrag dort wesentlich günstiger aufgeführt war. Ursprünglich hätte ich für mein Abo 44,90 Euro im Monat bezahlen müssen.

In meinem Vertrag waren aber verschiedene Gutschriften aufgeführt,die letztlich einen monatlichen Betrag von 8 Euro errechneten. Somit habe ich Sky Komplett für 8 Euro im Monat!!! Nach sieben Monaten ist denen das aufgefallen und jetzt fordern sie die Differenz zurück. Sie sagten,es wäre ein technischer Fehler gewesen,der mir das Abo so günstig ermöglicht hätte.

Gestern wurde mir die Differenz vom Konto abgebucht,was ich aber zurückbuchen lassen habe. Meiner Meinung nach,dürfen die mir nicht mehr abbuchen,wie die 8 Euro pro Monat. So habe ich das ja auch schriftlich von denen bekommen.

Was meint Ihr?

Fernsehen, Sky, Vertrag, Vertragsrecht
Handyanbieter hat eine Tarifänderung "willkürlich" ohne meine Zustimmung durchgeführt. Ist Zulässig?

Hallo allerseits,

ich bin ein langjährige Kunde des Handyanbieters. Es gabe eine Tarifoption, die derzeit, als ich zu diesem Anbieter gewechselt habe, verfügbar war. Ich benutze sie seitdem ungebrochen.

Vor kurzem habe ich gesehen, dass sie - aus einem unbekannten Grund - diese Option bei mir deaktiviert haben. Ich habe selbst die nicht abbestellt, deshalb verstehe ich gar nicht, wieso es gemacht wurde.

Ich habe dem Anbieter eine Mail geschrieben, in deren ich sie darum gebeten habe, mein ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederherstellen.

Die Antwort war: Die Option steht für Neubestellungen oder Tarifwechsel nicht mehr zur Verfügung! Die Tarifoption wurde nicht reaktiviert, obwohl ich sie benötige. Es liegt möglicherweise ein Systemfehler ihrerseits vor, trotzdem wurde mein Wunsch unerfüllt.

So viel ich weiß, man hat ein Anrecht darauf, dass der ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederhergestellt wird. So wie er vor dem Tarifwechsel war. Es handelt sich um eine Prepaid-Konstruktion und eine extra Tarifoption.

Darf der Anbieter einfach die Option bei mir, als "Altkunde" ohne weiteres deaktivieren? Ist es zulässig, meine Anforderung einfach abzulehnen?

Sollte es unzulässig sein, was der Anbieter gemacht hat, bitte ich dann um Eure Hilfe, gegen welche Gesetzgebungen liegt ein Verstoß vor.

Handy, Mobilfunk, Recht, Antrag, Handyvertrag, Mobiltelefon, Tarife, Vertragsrecht

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