Amazon Prime Mitgliedschaft gekündigt?

Hi mein Amazon Prime Konto wurde storniert bzw. Gekündigt.

Wir müssen ihre Prime Mitgliedschaft stornieren,da die Gebühr nicht eingezogen werden konnte. Folgende Fragen. in den Amazon Prime Teilnahmebedingungen steht

Zitat: Wenn Ihre Zahlungsmethode während Ihres Mitgliedschaftszeitraums ungültig wird oder wenn die Abbuchung aus irgendeinem anderen Grund, der sich unserer Kontrolle entzieht, abgelehnt wird, sind wir berechtigt, eine andere in Ihrem Amazon-Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Wenn alle von Ihnen angegebenen Zahlungsmethoden abgelehnt werden und Sie nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue gültige Zahlungsmethode angeben, wird Ihre Mitgliedschaft beendet.

Laut dem Satz hätte man mir 30 Tage Zeit geben müssen ein andere Zahlart anzugeben. Erst dann würde die Kündigung gerechtfertigt.sein,oder?

Und weiter unter dem Punkt Kündigung seitens Amazon.

Zitat: Wir können Ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir feststellen, dass (a) Ihre Nutzung des Prime-Services diese Bedingungen oder anwendbare Gesetze verletzt oder (b) Sie den Prime-Service betrügerisch oder missbräuchlich nutzen. In diesem Fall erhalten Sie keine Erstattung Ihrer Mitgliedsgebühr. Wir werden Sie über die Kündigung Ihrer Amazon Prime-Mitgliedschaft und Ihr Recht, dagegen Einspruch.

Hätte man mir nicht vorher die Gelegenheit geben müssen eine andere Zahlart anzugeben bevor gekündigt wird?

Kündigung, Recht, Vertragsrecht, Prime
Mitgliedsbeiträge monatelang nicht abgebucht: Ist Kunde zur Nachzahlung verpflichtet?

Hallo allerseits! Ich hoffe, hier kennt sich der eine oder andere mit Vertragsrecht aus.

Folgende Situation: Meine Mutter ist seit Jahren in einem Fitnessstudio angemeldet. Der Betreiber hegt ein gutes Verhältnis zu den Kunden und kennt fast alle persönlich (ist ne kleine Stadt). Dadurch haben allerdings einige Vereinbarungen auch einen recht informellen Charakter, der manches verkompliziert.

Durch Corona konnte das Studio 2020 und 2021 nicht die gewohnten Leistungen anbieten. Es gab wohl ein paar Online-Kurse als Alternative, aber das ist natürlich nicht das Gleiche. Die meiste Zeit war das Studio einfach dicht.

Der Betreiber hat seine Kunden trotzdem angefleht, ihre Verträge nicht zu kündigen, was viele aus Freundschaft und Gutmütigkeit auch nicht getan haben. Auch meine Mutter nicht.

Der Betreiber hat im Gegenzug seit November 2020 keine Mitgliedsbeiträge mehr abgebucht (was zwar löblich, aber auch etwas dämlich war, wie sich nun zeigte). Darüber gab es nie eine schriftliche oder auch nur mündliche Vereinbarung. Er hat einfach nicht abgebucht.

Nun ist das Studio insolvent und der Betreiber hat eine herzzerreißende Email an alle Kunden geschickt ("Ich bedanke mich für eure Treue, ich hoffte, es gäbe noch eine Lösung blablabla") und fordert darin plötzlich die Nachzahlung der gesamten Mitgliedsbeiträge ab November 2020. Das ist eine erhebliche Summe (ca. 600 Euro), die da mit einem Schlag gezahlt werden soll.

Meine Mutter möchte diese nicht zahlen, ich bin aber nicht sicher, ob sie da juristisch im Recht ist. Einerseits galt ja offiziell die ganze Zeit der Mitgliedschaftsvertrag, wodurch sie sich zur Zahlung der Beiträge verpflichtet hat.

Andererseits hat der Betreiber erstens nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht und zweitens freiwillig entschieden, die Mitgliedsbeiträge nicht im üblichen monatlichen Intervall abzubuchen - und die Kunden darüber niemals informiert, insbesondere nicht schriftlich.

Er gibt in der Email selbst zu, dass es klüger gewesen wäre, einfach weiter abzubuchen, und appelliert jetzt eben an das Mitleid seiner ehemaligen Kunden.

Wie würdet ihr das juristisch einschätzen: Steht ihm die Nachzahlung zu oder nicht?

Insolvenz, Geld, Recht, Vertragsrecht, Fitnessstudiovertrag
Berufsfachschule kündigen möglich?

Hallo miteinander, ich bin jetzt seit dem 01.Oktober auf einer privaten Berufsfachschule bei der ich 290,- im Monat bezahlen muss und die auch nur 1 Jahr gehen würde.Ich hatte mich am Anfang über die Schule gefreut und es lief auch alles wie geplant. Nur wurde ich mit meinem unstabilem mentalischem-Ich wieder Rückfällig im Bereich Panikattacken, Hyperventilation und Essstörung. Es waren viele Faktoren die mich wieder zu diesen Problem zurück geschliffen haben. Dennoch ging ich weiter in diese Schule und es wurde alles nur noch schlimmer, bis ich mich endlich entschloss zu meinem Hausarzt zu gehen und ihm die Situation zu schildern. Er bot mir einen Attest an worin stand das ich die Schule aus psychischen und körperlichen Gründen nicht mehr weiter anstreben kann.Ich habe das Attest mit einer ausserordentlichen Kündigung verpackt und abgeschickt. Es kam aber eine sehr unsachliche und nicht wirkliche Begründete Antwort zurück, die im Großen und Ganzen mir sagte ,dass ich aus diesem Vertrag nicht raus kommen könnte und ich die Schule ja am nächstmöglichen Termin wieder an treten kann. Dies kommt für mich leider überhaupt nicht in Frage. Meine gesundheitlichen Probleme und Sorgen wurden durch diese Schule nur noch viel schlimmer!

Ich weiss leider nicht wie ich in dieser Situation weiter agieren sollte da ich neben diese Sachen noch sehr mit mir selber zu kämpfen habe.

Sollte ich mir einen Rechtsanwalt holen?

oder doch Lieber nochmal das Gespräch zu meinem Hausarzt suchen?

ich wäre über jede Art von Antwort sehr dankbar.

Viele Grüsse Sally

Kündigung, Schule, Vertrag, Berufsfachschule, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium
Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

Guten Abend,

direkt an der Grundstücksgrenze, also neben meiner Einfahrt/meinem Hof wird aktuell ein Haus gebaut.

Das zuvor abgerissene Haus stand an der gleichen Stelle. Kein Fenster zu unserer Seite.

Als der Rohbau endlich mal 2-geschossig wurde, wurde ein Gerüst in unseren Hof gestellt, auf die volle Länge, ca. 20m, 1m breit.

Die Hofeinfahrt ist ca. 3.30 m breit, mit dem Auto komme ich also nicht mehr hinein.

Das Verhältnis zu den Bauherren ist nicht das beste, gab schon einigen Ärger im Vorhinein.

Seit Monaten rede ich bei Fragen eigentlich nur noch direkt mit dem Ingenieurbüro welches die Bauleitung innehat. Dies auf Wunsch des Bauherren weil er meistens nicht in der Lage war mir meine Fragen direkt zu beantworten.

Über die Gerüststellung wurden wir vom Rohbauer erst nur mündlich informiert. Man brauche jetzt das Gerüst als Absturzsicherung. 2 Tage später stand der Gerüstbauer bei mir vor der Tür, samstags um 7.30 Uhr. Hab ihn wieder weggeschickt und mir vom Bauleiter per Mail ein Aufstelldatum und die voraussichtliche Standzeit nennen lassen. Damals hieß es "2-3 Monate". 3 Monate wären Ende Oktober um gewesen.

Habe mich Mitte Oktober erneut erkundigt, "wir wollen noch vor dem Winter damit fertig sein".

Stand heute ist dass die Arbeiten an der Fassade (mit Wärmedämmung) nicht mal begonnen haben.

Ich bin das Gerüst leid und den knappen halben Meter vom Bagger zerpflücktes Hofpflaster darunter ebenfalls.

Wenn ich jetzt wieder nachfrage oder anfange Stress zu machen wird es heißen dass sicher ganz zeitnah damit begonnen wird und das dann auch ganz schnell fertig wird...

Nun ist der Winter nicht die beste Zeit für Fassadenarbeiten und unter 5 °C darf man meines Wissens die allermeisten Materialien auch eigentlich nicht mehr verarbeiten. Das birgt für mich die Gefahr bis nächstes Frühjahr massive Einschränkungen in der Nutzung meines Grundstücks zu haben.

Was kann ich also tun?

Abbau verlangen und Aufbau einen Tag bevor die Arbeiten losgehen? Das wird mit einigen Kosten verbunden sein, ich schätze das werde ich mir einklagen müssen. Bis das durch ist sind die Arbeiten wahrscheinlich angefangen oder erledigt.

Miete verlangen? Was wäre ein üblicher qm-Preis für sowas? (Hessen, PLZ 652xx). Wie wird sowas geregelt?

Eine Möglichkeit mich noch einmal geduldiger zu zeigen gäbe es noch. Falls ich mal einen Umbau meines Nebengebäudes (steht an der Grundstücksgrenze) oder einen Überbau meiner Einfahrt planen will, bin ich auf die Zustimmung eben jenes Nachbarn angewiesen. Dass diese aus Prinzip verweigert wird ist abzusehen.

Ich stelle mir also vor, dass er mir eine Art Freibrief gibt, also dass er von seinem Recht auf Zustimmung bei Bauvorhaben auf meinem Grundstück absieht, auf Lebenszeit.

Reicht es so etwas in einer Art Vertrag zu regeln und wer könnte so etwas gescheit aufsetzen?

Oder muss/kann ich eine Baulast auf mein Grundstück aufsetzen lassen die so etwas enthält?

Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin, noch mehr Dank fürs Antworten.

Gruß

Kuliwa

Recht, Gerüstbau, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Baulast
Vodafone hat Tarifwechsel ohne Vollmacht durchgeführt?

Die Sache an sich ist eine längere Geschichte, aber ich versuche nur das Grundsätzliche zu erzählen.

Ich habe letztes Jahr noch mit meiner Mutter gewohnt, der Internetvertrag war nur auf meinem Namen.

Meine Mutter wollte dann in die Wohnung (selbe Adresse) nebenan ziehen und hat dementsprechend ihren eigenen Vertrag für Internet unterschrieben.

Dann kam aber irgendwas durcheinander und ich bekam paar Tage später eine Bestätigung für einen Tarifwechsel, meine Mutter hat dann bei Vodafone angerufen und es sollte geklärt werden, also habe ich mich nicht weiter mit beschäftigt und den Brief sozusagen als gegenstandslos gesehen.

Irgendwann merkte ich dann, dass mir zu viel abgezogen wurde bei der monatlichen Rechnung und ich hab gemerkt, dass der Tarifwechsel tatsächlich stattfand. Jedoch war ich nie vor Ort, hab das nie bestätigt oder genehmigt und es gab auch nie eine Vollmacht. Die Schuld liegt nicht bei meiner Mutter, da sie ja einen Vertrag für sich wollte. Aber letztendlich wurde mein Tarif geändert.

Vodafone meinte, ich hätte den Vertrag mit dem Brief wohl anerkannt und ich wurde auf mein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht und dort sei auch ne Preis Liste enthalten. Davon wr aber in der Tarifwechsel Bestätigung NIX zu sehen! Ich habe denen das auch mitgeteilt und habe gefordert, dass sie mir doch bitte den von mir unterschriebenen Vertrag bzw Tarifwechsel in Kopie schicken. Seit drei Wochen keine Antwort.

Wie kann ich da rechtlich vorgehen?

Internet, Betrug, Recht, Tarifwechsel, Vertragsrecht, Vodafone, Vollmacht
Ist folgende Klausel im Kaufvertrag meines Hundes wirksam?

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand gut mit Tierrecht aus ? Spezielle mit einer Klausel in meinem Kaufvertrag ? Ich habe einen Welpen von Privat gekauft.

Am Anfang habe ich mich mit der "Züchterin" noch Recht gut verstanden. Sie hat ein Geschwisterchen zu meinem Welpen behalten und wohnt auch in der Nähe.

Sie bestand auf folgende Klausel im Kaufvertrag, sonst hätte ich den Welpen nicht bekommen --> "Besichtigung durch die Verkäuferin". Ich fotografiere die Klausel euch ab, damit ihr sie ganz durchlesen könnt.

Meine Frage ist jetzt ob diese Klausel rechtswirksam ist.

Ich fand die Idee am Anfang auch nett und dachte unsere Welpen können dann zusammen Aufwachsen. Jedoch hat sich die Dame als sehr unangenehm herausgestellt und sehr aufdringlich. Sie fordert den Welpen mind. einmal im Monat zu sehen. Wir haben uns zu Beginn auch häufiger getroffen zum Gassi, was teilweise auch sehr anstrengend mit dieser Person war. Als es von meiner Seite aus jedoch Mal zu einer Absage kam, hat sie mich ziemlich beleidigt und meinte es war ein großer Fehler mir den Welpen gegeben zu haben. Sie blockierte mich daraufhin auf WhatsApp. Ich war froh und hoffte, dass der Spuck vorbei war. Jedoch lauerte sie mir jetzt neulich bei meiner Arbeit auf. Sie wartete etwas versteckt ein paar Meter hinter meinem Auto. Ich redete noch mit meiner Arbeitskollegin, die neben mir parkte, stieg dann ein und fuhr los. Plötzlich hämmerte die "Züchterin" wie bekloppt gegen meine Fenster und rannte barfuß neben meinem Auto her. Ich habe mich zu Tode erschrocken. Meine Arbeitskollegin konnte auch sehen, wie sie den Türgriff von meinem Auto in der Hand hatte und versuchte meine Tür während der Fahrt aufzureißen. Da auch ein Auto entgegen kam, war das eine sehr gefährliche Situation. Bevor ich in mein Auto stieg, hat sie weder gerufen noch mich angesprochen noch ist sie auf mich zu gekommen,

als ich noch am Auto stand und mit meiner Kollegin geredet hatte. Ich hielt dann ein paar Meter weiter an und fragte sie was das eben sollte. Sie meinte sie möchte sofort meinen Hund sehen und wenn es jetzt nicht ginge, dann zu einem Termin. Ich habe zu ihr gesagt sie soll mich in Zukunft anrufen, wenn sie ihn sehen möchte. Sie meinte daraufhin sie hätte mir eine E-Mail geschrieben.

Nun zu meiner Frage, da das ganze langsam drastische Ausnahmen annimmt und diese Person wirklich "nicht mehr alle Tassen im Schrank hat", wollte ich wissen ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Und wenn ja wie ist das Besuchsrecht definiert ? Kann sie verlangen den Hund monatlich zu sehen?

Was kann ich tun um diese Person von mir und meinem Hund fern zu halten ?

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Hund, Tierhaltung, Kaufvertragsrecht, Vertragsrecht, Züchter
Öffentliche Kritik am eigenen Unternehmen und Wettbewerbsverbot - wie siehts rechtlich aus?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Max arbeitet als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst. Dort nutzt Max eine vom Staat finanzierte Softwareplattform um Papieranträge für Kommunen zu digitalisieren.

Max gefällt nicht in welche Richtung das Projekt geht und findet die Softwareplattform nicht sehr Nutzerfreundlich. Da er selber Bürger ist und diese digitalen Anträge auch mal nutzen werden muss, überlegt er welche Alternativen es für die Kommunen gäbe.

Er findet heraus, dass es eine kleine Gruppe von Entwicklern gibt, welche in Ihrer Freizeit an einer Alternative für diese Softwareplattform arbeiten. Open Source, kostenfrei für alle Kommunen. Ihm gefällt die Idee sehr und nun möchte er gerne, in seiner Freizeit, an dem Projekt mitwirken.

Einerseits ist die Open-Source Plattform eine "Konkurrenz" zur Softwareplattform welche Max an der Arbeit nutzt, andererseits ist sie aber komplett kostenfrei und Max verdient keinen Cent damit.

  1. Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
  2. Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?

Es geht weniger darum, dass Max gefeuert werden könnte, sondern welche anderen rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, z. B. eine Klage, Geldstrafe o. ä.

Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Informatik, Öffentlicher Dienst, Open Source, Vertragsrecht, Wettbewerbsverbot, Beruf und Büro
Studienkreis Nachhilfe während Corona Sonderkündigung / Erstattung der Beiträge?

Hallo, vielleicht gibt es ja noch Mitglieder, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben...

Seit zwei Jahren ist mein Sohn für das Fach Englisch in der Nachhilfe beim Studienkreis. Seit der Pandemie sind natürlich viele Nachhilfestunden ausgefallen.

1. Als der Unterricht im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember wieder angeboten werden konnte, wurden statt 90 Min. nur jeweils 45 Min. durchgeführt. Begründung war, dass die Gruppe von 5 Teilnehmern in zwei Gruppen aufgeteilt wurde.

2.Mit dem 2. Lockdown wurde eine Online-Nachhilfe angeboten, welche wir aber nie in Anspruch genommen haben. Zum Einen da ich den Trainer telefonisch nie erreichen konnte und dieser sich auch nicht zurückgemeldet hat und zum Anderen, weil wir den vorgegebenen Termin aufgrund von Homeschooling nicht wahrnehmen hätten können.

Seit der Pandemie hat mein Sohn also kaum Nachhilfe erhalten und dennoch haben wir immer brav den vollen Betrag jeden Monat bezahlt. Mehr als 3/4 der bis jetzt entstandenen Kosten war für 0,0% Leistung.

Inzwischen habe ich den Vertrag gekündigt und ich frage mich nun, ob da der Studienkreis nicht entgegenkommen sollte, auch wenn es für den Anbieter ebenso eine unvorhersehbare Situation ist den Unterricht aufgrund von Behördlichen/Staatlichen Auflagen nicht anbieten zu können. Es sind hochgerechnet rund 1.200,-EUR für die gar keine Leistungen erbracht wurden und von den anderen Zahlungen hat mein Sohn z.T. nur 50% Leistung erhalten, da ja die Stunden gekürzt wurden.

Hat da jemand schon eine Erfahrung mit gemacht und ggf. Geld vom Studienkreis oder einem anderen Anbieter zurückerhalten?

Schule, Nachhilfe, Recht, Dienstleistung, Erstattung, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium
Wieso müssen sich Aushilfen alles gefallen lassen und dürfen sich keine Gedanken über ihren Job machen?

Mir ist klar, dass ein Nebenjob kein „richtiger“ Job ist und eine Aushilfe einen anderen Status hat als jemand fest angestelltes.

Aber ich werde oft doof angemacht, weil ich fragen zu meinem Job stelle weil ich ihn (auch wenn es ein Nebenjob ist) einfach ernst nehme und richtig machen will! Dann kommt immer so „selten eine Aushilfe erlebt die sich so viele Gedanken macht“ oder „Hä ne Aushilfe muss doch eh dazu bereit sein alles zu machen und flexibel sein“

Aber Aushilfen sind doch auch nur Menschen und irgendwo auch Angestellte oder? Mit Rechten und einem Vertrag! Weil bei mir ist es so dass ich nie die Aufgaben machen darf für die ich eingestellt wurde, mir von den Kollegen immer gesagt wird wie überflüssig ich sei und dass ich nicht gebraucht werde, über meine Stunden arbeite und zu wenig bezahlt werde. Aber kaum stelle ich eine Frage kommen solche Aussagen wie oben (auch im Internet!)

Das schlimmste ist, dass Kunden mich jetzt schon öfter blöd angemacht und teilweise sogar beleidigt haben, einer nannte mich „kleines F*tzchen“ „Schl*mpe“ kam auch schon vor und ich wurde auch das Öfteren schon körperlich angegangen. Aber die Antwort ist immer die selbe „Der Kunde ist König und du bist nur eine Aushilfe“

Ist es normal dass Aushilfen so runtergemacht werden und keine Rechte haben obwohl sie einen Vertrag unterschreiben?

Arbeit, Beruf, Schule, Job, Nebenjob, Gefühle, Menschen, Politik, Stimmung, Recht, Arbeitnehmer, Gedanken, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Aushilfe, Beleidigung, Handel, Menschenrechte, Recht und Gesetz, Verkauf, Vertragsrecht, Verzweiflung, Konfrontation, Ausbildung und Studium
Mündlichen unbefristeten Mietvertrag auflösen (Österreich)?

Hallo,

Die Familie einer Freundin besitzt ein Mietshaus. Dieses Haus ist schon recht alt und an bestimmten Stellen baufällig (bspw. Fassade muss aus Sicherheitsgründen in näherer Zukunft renoviert werden). All das Geld, das aus Mieten eingenommen wird geht aufgrund der Baufälligkeit direkt in die Aufrechterhaltung des Hauses zurück. Neben der Familie selbst wohnt unter anderem eine weitere Familie in diesem Haus.

Nun das Problem:

Die genannte andere Familie wohnt schon sehr lange in diesem Haus und ihr Vertrag wurde ursprünglich mündlich und das unbefristet aufgestellt wodurch eine Wohnung die sonst für 1.500€ zu vermieten wäre nun nur um 200€ vermietet wird. Das Ehepaar das dort wohnt ist schon recht alt, doch möchten sie den Mietvertrag an ihre Kinder weitergeben. Wie man sich denken kann sind dies enorme Verluste die hier innerhalb nur einem Jahr gemacht werden.

Dazu kommt, dass es die anstrengendsten und vordernsten (sie sind die ersten, die sich über Mängel aufregen aber verstehen nicht, dass sie unter anderem an der langsameren Sanierung schuld sind) Mieter im Haus sind was jedoch nicht wirklich was an der Situation ändert.

Ist es irgendwie als Vermieter möglich einen alten mündlichen und unbefristeten Mietvertrag aufzulösen, die Weitergabe dieses Mietvertrages zu verhindern oder zumindest die Miete irgendwie anders zu erhöhen?

Ich würde mich über jegliche Info, Hilfe oder Ratschläge freuen und bedanke mich auch im Namen der Freundin herzlich im Vorhinein.

Mfg,

Max

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Vertrag, Mietvertrag, Vertragsrecht, Mietshaus, Rechtliche Lage, unbefristet

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