Voadafone vorzeitige Kündigung wg Nichtzahlung - Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?

Hallo,

ich habe eine Frage. Wegen Nichtzahlung wurde mein Vodafone Vertrag vorzeitig gekündigt, dieser läuft noch etwa 1 Jahr und Vodafone stelle mir die gesamte Grundgebühr für das noch kommende Jahr in Rechnung. Nun habe ich mich etwas informiert und das Gerichtsurteil aus dem Jahre 2012 gefunden, wobei der Kunde auf seinen Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt bekommen hatte:

"Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil von Anfang September 2012 (Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12), dass dem Telefonanbieter zwar für die Restlaufzeit ein Schadensersatzanspruch zusteht. Allerdings kann er nicht das gesamte Entgelt verlangen, sondern lediglich 50%. Die anderen 50% muss sich der Anbieter als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen."

Das habe ich Vodafone so mitgeteilt und mich auf das entsprechende Gesetzesurteil berufen und Einspruch gegen die Forderung über knapp 220€ eingelegt, sodass ich nur die Ihnen zustehenden 50% zahlen werde. Von Vodafone bekam ich heute folgende Antwort:

"SIe geben an, dass nur 50% des geforderten Schadensersatz zu zahlen und berufen sich auf dem Urteil des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden wir Schadenersatz geltend machen, weil der Vertrag von Ihrer Seite nicht erfüllt wurde. Berechnet wird der Schadenersatz aus der Summe der monatlichen Basis- bzw. Paketpreise bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.

Der von Ihnen angegeben Urteilsspruch vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12 ist ein spezifisches Urteil eines einzelnen Sachverhalts und kann nicht auf jede Schadessersatzforderung angewandt werden. "

Nun meine Frage, was ist jetzt zu tun? Muss ich die komplette Rechnung zahlen, oder kann man es darauf ankommen lassen, evtl auf Kulanz hoffen, nachdem Vodafone merkt, dass sie damit nicht durch kommen? Oder bin ich damit sogar im Recht, da es dieses Urteil gab? Hat jemand ähnliche Erfahrung oder kennt sich besser mit der Gesetzeslage aus. Vielen Dank schon einmal im voraus!

Mfg nickychen

Schadensersatz, Gesetz, Handyvertrag, Vertragsrecht, Vodafone, Vorzeitige Kündigung
Bausparkonto auflösen (Schwäbisch Hall DiriDari)

Hallo,

Es handelt sich um das Produkt Bausparvertrag Schw. Hall Tarif Fuchs Junge Leute "DiriDari" von 2012

ich weis es ist keine Kluge Entscheidung einen Bausparer auszulösenen, aber warum ich diese Frage stelle ist ja egal. Es geht auch nicht darum dass ich es auch wirklich mache. Oder sofort Geld Brauche.

Mal angenommen das Bausparkonto ist in der Ansparphase. Vertragsabschluss ist 1 Jahr her. Leider will ich nicht mehr bausparen, zahle nicht mehr ein und will Kündigen. Der Betrag der bis jetzt drauf ist, macht den Verlust der Prämien und die Abschlussgebühr nicht so dramatisch.

Als ich bei der Bank nachfragte war ich sehr empöhrtd da man mir ausgewichen ist. Ich war bei der Bankerin die mein Bausparkonto bertreut und wurde von ihr in die Bezirktszentrale der Raiffeisenbank geschickt. Dort wurde mir gesagt das das Bausparkonto sogar noch mit mehr als ich überhaupt eingezahlt habe belastet sei. Da das Produkt "DiriDari Bausparer" so viel Geld kostet....??? Warum kann ich das nirgentwo nachlesen? Im Vertrag steht so weit ich das verstehe nichts davon. Laut AGB kann ich den Vertrag jederzeit Kündigen und frühestens in 6 Monaten nach Kündigung das Geld zurück verlangen. Abzüglich 1% Abschlussgebühr und verlust der Prämien & Bonus. Das habe ich Unterschrieben. Nicht das ich fürs Spahren noch zahlen sollte.

Irgentwie glaube ich die wollen den Vertrag nicht auflösen weil die Bankerin dann ihre Provision nicht bekommt. Oder habe im Vertrag irgentwas übersehen?

Hat jemand schon mal einen Bausparer früh gekündigt? Wie läuft das ab?

Bitte nicht mit "leih dir Geld", "Geh dir einen Nebenjob suchen" oder so antworten. Es geht nicht darum das ich Geld brauche sondern um eine 3. Meinung/Erfahrung wie eine Kündigung eine Bausparvertrags abläuft.

Finanzen, Geld, sparen, Bank, Bausparvertrag, Vertragsrecht
Autoverkauf - Bastlerfahrzeug, Käufer kommen nach 4 Tagen zurück und wollen das Geld zurück, HILFE!

Hallo!

Ich habe eine sehr wichtige Frage an euch! Unzwar folgendes, ich habe mein Auto in Ebay Kleinanzeigen gesetzt, daraufhin hat sich noch an Heiligabend jemand gemeldet und wollte sich das Auto ansehen. Der Käufer kam- fuhr damit Probe und unterschrieb den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag war enthalten, das dass Fahrzeug ein Bastlerfahrzeug ist und gekauft wie gesehen. Das Fahrzeug ist von 1998 und hat 218000 km. Nach 4 Tagen bekamen wir von Ihnen einen Anruf, es sei gleich nach der ersten Kurve auf dem Heimweg eine Kontrollleuchte angegangen. Sie sind trotzdem nach Hause gefahren. Dann sind Sie zur Werkstatt gefahren, dort wurde gesagt das etwas kaputt ist und wir dies hätten wissen müssen. Als nächstes bekamen wir Post von einem Anwalt, dort steht das dass Auto als kaputt Fahrzeug hätte verkauft werden müssen, wir die Käufer getäuscht hätten indem wir gesagt hätten alles wäre in ordnung und so weiter.... so nun unsere Frage warum sind sie nicht gleich wieder umgedreht als sie auf dem weg nachhause waren und die Kontrolleuchte anging? warum meldet man sich 4 Tage später? im Internet hatten wir schon nachgesehen und überall steht, sobald im Vertrag das Wort Bastlerfahrzeug steht muss es nicht einmal Fahrbereit sein. Wir wussten nichts von einem Schaden und das Auto wurde davor durchgecheckt. Einen Rechtsanwalt zu Fragen kostet sehr viel Geld und ich versuche es auf diesem Weg! Kann irgendjemand sagen was wir Chancen wir haben dagegen anzugehen? Vielen Dank!

Rechtsanwalt, Vertrag, Autoverkauf, Verkauf, Vertragsrecht
Arbeitslosengeld für 1 Jahr wenn freiwillig zu hause?

Eine Frage, wer kann helfen? Am besten ausschließlich verwertbare Antworten, weil alles darumherum, ob moralisch korrekt bla bla bla, nicht zur diskussion steht.

Vertrag läuft aus. rechtzeitig arbeitslos gemeldet. dann möchte man das eine Jahr freiwillig zu Hause bleiben. weil Ehefrau genug verdient und Ehemann auf die Kleinkinder aufpassen möchte (zurzeit ist Ehefrau noch zu Hause in Elternzeit und möchte aber vollzeit arbeiten gehen, Ehemann fühlt sich in Firma nicht wohl und möchte daher das eine Jahr zu hause bleiben wegen Kinderbetreuung und erst danach wieder "loslegen")

Ehemann will aber keine Elternzeit in Ansprucch nehmen, da finanziell dann nicht möglich. Ginge nur mir Bezug von ALG1. Ehemann hat 15 Jahre in AL-Versicherung eingezahlt, also moralisch kein Problem und außerdem geht es um das Familienwohl. Die Kinder üssen nicht abgeschoben werden in die Kita bis 16 Uhr, osndern haben ein Elternteil zu Haus.

wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?

Kann man seitens des Arbeitsamtes das eine Jahr zu Haus bleiben ohne dass einer viel Druck macht? Wer weiß was darüber?

Wir würden uns auf hilfreiche Antworten freuen, denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben, und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden. Das möchte der Staat bestimmt gern hören.

DANKE

ALG, Vertragsrecht
Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

Vermutlich eine sehr spezielle Frage, aber ich versuch es trotzdem mal:

Mein Opa hatte im August 2011 einen Schlaganfall, in Folge dessen er danach lange im Krankenhaus lag. Erholt hat er sich davon leider nie mehr...

Aufgrund der nachfolgenden Demenz wurde meine Mutter dann Anfang 2012 vom Amtsgericht als Vormund bestimmt. Sprich Übernahme aller Geschäftstätigkeiten.

Im März diesen Jahres hat dann eine Firma, die Verträge für Festnetzanschlüsse betreibt bei meiner Oma angerufen um den auslaufenden Vertrag, der auf meinem Opa lief zu verlängern.

Sie hatte dann Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, die zwar auf meinen Opa ausgestellt, aber durch sie unterschrieben wurden. Briefe der Firma kamen weiterhin auf den Namen meines Opas, und abgebucht wurde weiterhin von seinem Konto.

Nach seinem Tod Ende Oktober haben wir sämtliche Einzugsermächtigungen auf das neu eröffnete Konto meiner Oma umgelegt und sind hierdurch erst auf diesen dubiosen Telefonvertrag gestoßen. Wir haben dann umgehend den Vertrag gekündigt, wegen Tod des Vertragsnehmers.

JETZT sagen die aber, dass der Vertrag mit meiner Oma zu Stande kam, und deshalb noch mindestens bis zum Ablauf der 2 Jahre Vertragsdauer weiterläuft...

Ist das rechtlich OK, oder haben die schon bei der Verlängerung des Vertrags widerrechtlich gehandelt?

Danke und Gruß

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, BGB, Jura, Richter, Vertragsrecht, Goldstück
Tierschutz will Katze wegnehmen

Ich habe mir vor ein paar Monaten eine Katze vom Tierheim geholt und nun will sie mir der Tierschutz wegen zuwenig auslauf wegnehmen. Zu meiner Wohnsituation: Ich lebe in einer 3.5 Zimmer Wohnung mit 77qm und grossem Balkon. Katzenbaum vorhanden und auch sonst finde ich das es die Katze sehr schön hat bei mir. Sie will auch immer kuscheln. Ich dachte dass ich noch ein Katzentürchen installieren kann was jetzt aber doch nicht möglich ist wegen der Vermietung. Und das ist nun ein riesen grosses Problem für den Tierschutz. Ich habe im Vertrag angegeben dass ein Katzentürchen vorhanden ist und habe somit eine Falschangabe gemacht im Vertrag. Als der Tierschutz dann vorbeikam sahen sie das keines vorhanden ist und nun beharren sie darauf. Natürlich bin ich selber schuld wegen dieser Falschangabe aber meine Katze kann auch ohne Katzentürchen raus wenn ich zuhause bin (leider halt nicht 24/7 da auch ich arbeiten muss..). Sie kann dann halt meistens nur an Wochenenden und Abends raus und tagsüber ist sie in der Wohnung. Katzen sind soviso Nachtaktiv. Ich wollte halt dass es nur wegen dem fehlenden Katzentürchen nicht klappt mit der vermittlung. Ich finde die Reaktion völlig übertrieben und anstatt mich zu nerven würden die ihre Ressourcen lieber anderstwo einsetzen.

Ist der Vertrag nun nichtig wegen meiner Falschangabe und kann der Tierschutz mir die Katze wegnehmen?

Tiere, Katze, Tierschutz, Vertrag, Vertragsrecht
Muss ich die jährliche Servicepauschale im Fitnessstudio noch mal zahlen aufgrund von Pausierung?

Hallo zusammen,

mein Fitnessstudiovertrag hat im November 2011 begonnen. Gekündigt ist er bereits zu Ende Oktober 2013 gewesen. Aufgund meiner schweren Schwangerschaft und Geburt wurde dieser von April 2013 bis einschließlich Oktober 2013 pausiert. Dem Fitnessstudio lagen 2 ärtliche Attests vor. Neben der monatlichen Beitragsgebührt fällt eine jährliche Serviepauschale in von 29,95 Euro an. Diese habe ich im November 2011 und 2012 gezahlt. Nun hat mein Studio diese im November 2013 wieder abgebucht. Dies ist aus meiner Sicht nicht richtig, denn meine gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und ich habe hierfür 2x die Servicepauschale gezahlt. Nur da durch die Pausierung wieder ein November ansteht, muss ich doch nicht noch mal zahlen. Insgesamt bin ich inklusive Pausierung 2,5 Jahre im Fitnessstudio. Ich habe dies einem MA des Studios gesagt und er meinte, er würde es weitergeben. Dies wäre sicherlich ein Fehler. Nun war im am WE da und es hieße, dass ich die Gebühr zahlen müsse, weil halt wieder November wäre. Das würde das System automatisch machen. Ich hatte mit der Pausierung schon Ärger, da ich eigentlich kündigen wollten bzw. einfach füher aus den Vertrag raus wollte und sie haben mir eine Mahnung nach der anderen gesandt und mit Gericht gedroht und jetzt schon wieder sowas. Wißt ihr, ob das so okay ist?

Danke bereits vorab.

Fitness, Kündigung, Fitnessstudio, Vertrag, Mahnung, Vertragsrecht
Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

Familienrecht, Scheidung, Krankenversicherung, Arzthonorar, Beihilfe, private Krankenversicherung, Vertragsrecht, Privatpatient
Der Vertrag ist doch erst dann gültig wenn beide Parteien unterschrieben haben, oder?

Hallo, Ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines Vertrages. Ich hatte mal in einem Hotel ein Seminarraum inkl. Verpflegung usw. reserviert... Diese Sache wurde in Form eines Vertrages festgehalten in dem ich eine PDF Datei bekommen habe und den Vertrag unterschrieben zurücksenden sollte, dies habe ich mit meiner Leichsinnigkeit getan. Nun ist folgendes passiert: Seminar konnte nicht stattfinden und wurde deshalb auf 2 Monate verschoben. Ein kostefreier Rücktritt ist nicht mehr möglich, da ich nicht rechtzeitig gekündigt habe, hieß es. Dafür hätte ich 28 Tage vorher eine Kündigung schreiben müssen, dies konnte ich nicht da ich die Räumlichkeiten erst sech Wochen vor Beginn gebucht hatte und auf genung Teilnehmer gehofft habe. 2 Monate später: Wieder nicht genung Teilnehmer ( Warum auch immer...) zwei Wochen vo Beginn melde ich persöhnlich, dass die Veranstaltung ganz ausfällt und ich gerne den Vertrag irgendwie auflösen möchte. Dass es für mich nicht ganz kostenfrei sein wird war mir schon klar und ich wäre bereit einen kleinen Teil der Vetrtragssumme (ca. 3000€) als Entschädigung zu bezahlen. Da wurde ich auf den Vertrag und meine Rechte und Pflichten verwiesen und müsse demnach den vollen Betrag bezahlen! Zum Vertrag: Als ich mit den Mitarbeitern des Vertragspartners gesprochen habe, lag dort als Vorlage nur der, von mir unterschriebene, ausgedruckter Vertrag! Die Unterschrift der Gegenseite hat immernoch gefehlt! Dann frage ich mich:Ist ein Vertrag nicht erst dann gültig wenn Beide Parteien unterschrieben haben und es auch zur Hand haben? Hätte ich nicht auch von denen den Vetrtrag unterschrieben bekommen müssen? Ich meine, die wollen von mir haufen Geld haben auf Grund des Vertrages der noch nicht einmal von beiden Seiten unterschrieben ist!? Und dann verlangen Sie die volle Summe für Dienstleistung die ich noch nicht mal nutzen konnte. Ist das alles Rechtsgültig?

Danke für die Antwort.

Recht, Vertragsrecht
Der Vorbesitzer unseres Hauses verlangt noch Gefälligkeiten nach über 6 Monaten

Hallo Zusammen. Folgender Sachverhalt. Mein Mann und ich haben im Januar ein Haus gekauft. Der Notarvertrag wurde am 31.01.2013 unterzeichnet. Seit 05.03. stehen wir auch offiziell im Grundbuch. Das Haus war zum Zeitpunkt des Erwerbs noch vermietet. Die Mieteinnahmen gingen bis einschlielich März an die Vorbesitzerin. Seit April haben die Mieter die Miete an uns bezahlt. Seit Mitte Juni wohnen wir nun selber im Haus und haben sämtliche Namen sowohl von den ehemaligen Mietern als auch von der Vorbesitzerin entfernt (Klingel, Briefkasten etc.). Nun ruft die Vorbesitzerin ständig bei uns an und verlangt kleine "Gefälligkeiten". Ich habe nun folgende Frage: 1. Muss ich Ihren Namen noch auf dem Briefkasten anbringen und Post für Sie entgegennehmen (es gibt hierzu keine schriftliche Vereinbarung). Uns wurde gerade mitgeteilt, dass ein Briefkastenschlüssel sich immer noch in Ihrem Besitz befindet. 2. Sie fordert 2 Badezimmerlampen ein, die sie mitvermietet hatte. Kann Sie diese jetzt noch von uns verlangen. Was wäre, wenn sich die besagten Lampen nicht mehr in meinem Besitzt befänden? Könnte Sie Ersatz hierfür fordern. 3. Sie fordert von uns eine Summe von knapp 200 Euro für eine Versicherung die Sie im Januar für das Jahr 2013 im Voraus bezahlt hat. Ist das rechtens? 4. Wir sind seit 05. März 2013 offiziell im Grundbuch. Die Miete für den Monat März ging inkl. der Nebenkosten an sie. Wir mussten aber ab diesem Datum die kompletten Pflichten der Vermieter übernehmen (u. a. Heizöl tanken, Wasserrechnungen bezahlen usw.). Können wir dies anteilig für 26 Tage zurückfordern um dies eventuell mit der Versicherung welche Sie von uns fordert zu verechnen? 5. Laut Notarvertrag haben wir mit dem Haus eine Waschmaschine und einen Rasenmäher miterworben. Beides war nicht mehr vorhanden als wir eingezogen sind. Die ehemaligen Mieter teilten uns mit sie hätten beides wegen Defekt entsorgt und dies auch mit der Vorbesitzerin so besprochen. Hierüber lässt sie auch nicht mit sich reden.

Ich weiß dass ist sehr viel, aber wir sind beide sehr genervt und auch ein wenig ratlos. Sie behandelt uns als wären wir ihre Mieter, dabei gehört uns das Haus. Wir möchten nur ein ruhiges Leben mit unseren Kindern führen ohne streit oder Ärger. Für jegliche Anregung und Antwort bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße Nie Kohle

Hauskauf, Vertragsrecht
Tarifverarsche von günstigmobile?

Schönen guten Tag erstmal.. habe folgendes Problem:

Ich wurde vor kurzem per Telefon über einen Tarif informiert (Allnet flat free 3S) welchen ich 3 Monate kostenlos testen könnte usw.. Habe diesem dann auch erstmal zugestimmt, da ich ja ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten hätte, und ich solchen Leuten irgendwie nicht "nein" sagen kann, und mich immer um den Finger wickeln lasse <.<

Nun wurde ich wieder telefonisch kontaktiert, dass sich mein Tarif "verbessert" hätte, ich ein besseres Smartphone kostenlos kriegen könnte usw.. hat mich alles eher weniger interessiert, und ich hab einfach abgenickt, dass ich lediglich informiert wurde (ich habe denen weder Bankdaten, noch sonstwas gegeben)..

Nun bekomme ich per Post ein Schreiben, dass ich meinen Tarif auf einen neuen gewechselt hätte, welcher jetzt aber kein Kündigungsrecht mehr hat, zusammen mit einer Rechnung, auf der auch meine Kontodaten angegeben waren (die ich denen ja nie genannt hatte)..

Gibt es da jetzt eine einfache Methode, da wieder rauszukommen, ohne etwas zahlen zu müssen? Habe die damals mitgesandte SIM- Karte noch nichtmal benutzt..

Ich weiß, dass man bei sowas eigentlich aufpassen soll, aber die Typen labern so viel Müll, da ist es schwer, was vernünftiges rauszufiltern..

Warte erst mit dem Anruf bei denen und frage lieber erstmal hier.. Hat wer Erfahrungen damit? Kann man das doch noch kündigen, oder sollte man das einfach ignorieren?

MfG Darkley

Handy, Mobilfunk, Tarife, Vertragsrecht
Wohnrecht trotz Psychoterror?

Hallo!

Seit einigen Jahren bin ich im Besitz eines Zweifamilienhauses, für dessen Kreditaufnahme das Haus meiner Mutter belastet wurde, welches später verkauft wurde. Ein Teil des Betrages floss in den Kredit meines Hauses ein, im Gegenzug bekam sie lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch. Sie zahlt einen monatlichen Betrag für Nebenkosten. Arbeiten am Haus, neue Heizungsanlage, neues Dach etc wird ausschließlich von mir allein getragen.

Nun ist es so, dass ihr Verhalten immer unerträglicher wird. Aus meiner Sicht ist es reine Provokation (böse, beleidigende SMS aus heiterem Himmel und am nächsten Tag überfreundliches Geschwätz,...). Mittlerweile ist es so weit, dass ich das Haus nur verlasse, wenn sie nicht in der Nähe ist. Leider ist das nicht immer möglich, da sie mich trotz eigenem Parkplatz auf dem Grundstück zuparkt, sodass ich nicht zur Arbeit fahren kann und Kontakt zu ihr aufnehmen muss. Ohne Einsicht ihrerseits. Nachts lässt sie ihren Hund in den Garten, der alles zusammen- und mich wach kläfft, auch ohne Aussicht auf Besserung. Mir ist nicht ganz klar, ob es Absicht ist oder sie nicht zurechnungsfähig...

Es ist nicht mehr auszuhalten, sodass das letzte Streitgespräch ergeben hat, dass einer von uns gehen muss. Sie weigert sich nun dagegen und behauptet, einen viel höhren Betrag beigesteuert zu haben, den sie im Falle eines Auszugs ausgezahlt haben will. Wie wird der Wert des Wohnrechtes berechnet, der tatsächlich ausgezahlt werden müsste? Nun werde ich das Haus verlassen mit einem großen Stein im Magen. Neue Mieter in meiner Wohnung werden wohl ständig anrufen und sich über ihr Verhalten beschweren, damit habe ich nichts gewonnen. Wenn die Wohnung überhaupt Mieter findet, da es kein Geheimnis im Ort ist.

Ist es tatsächlich so, dass sie tun und lassen kann, was sie will, nur weil sie Mietrecht hat? Und ich als Eigentümer sitze am kürzeren Hebel? Gibt es keinerlei Möglichkeit für mich? Ihr Verhalten ist für mich nicht tragbar, auch für neue Mieter wahrscheinlich nicht. Das müsste doch den Wert des Hauses gewaltig mindern. Gibt es eine Regel für solch Verhalten? Das kann doch nicht wahr sein, dass ich als Hauseigentümer zur Miete wohnen muss und sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Mietrecht, Psyche, Vertragsrecht
Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?

hallo! meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert).

Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen? Sie bekommt 8 Euro /St. von mir.

Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG ... "Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei" - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.

STIMMTS? Was ist aber mit der Studentin??? Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.

Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wahrscheinlich ja?

Muss ich mit ihr einen Vertrag haben? Was muss ich alles beachten/tun? Gibt es eine Höchstgrenze (pro Monat oder pro Stunde), die für die Studentin steuerfrei wäre - und die sie nicht angeben müsste?

Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.

PS. Bitte um keine Antworten, wie "ich weiß es auch nicht:-)) ....

Steuern, Arbeitsrecht, Haushaltshilfe, Vertrag, Finanzamt, Krankenkasse, Steuerrecht, Student, Vertragsrecht
Letzte Ausbildungsvergütung (Prüfungsmonat) für die Ausbildung.

Hallo zusammen,

ich habe bereits mehrere Seiten der IHK und ähnliche durchsucht, leider ohne Antwort.

Es geht sich um die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsmonats, welcher ja auch das Ende der Ausbildung mit beinhaltet, bei bestehen der mündlichen Prüfung (24.06.2013 bestanden). Meine Exchefin ist eine Woche vor der Prüfung in den Urlaub und kommt am 8.07.2013 wieder arbeiten. Sie ist auch für die Zahlung der Vergütung verantwortlich und hat immer pünktlich zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt . Da ich die Prüfung hatte und auch mit so etwas gerechnet habe, da mein Chef, naja sagen wir doch immer recht sparsam war, in Bezug auf Urlaub und Vergütung, mal abgesehen davon, das weder Überstunden vergütet, geschweige denn Freizeit angerechnet wurde und es waren einige, da ich übernommen werden wollte und es auch seit dem ersten Halbjahr so immer wieder gesagt und sogar bei Bewerbungsgesprächen für die gleiche Ausbildung, nur ein Jahr später, den Bewerbern gesagt wurde, eine Übernahme für diese vlt. nicht möglich ist, da ich übernommen werde, habe ich auch nie auf ausgleich oder Auszahlung der Überstunden bestanden, aber diese auch nie wörtlich oder schriftlich abgelehnt, also Angeboten oder beglichen bekommen.

Drei Jahre im wahrsten Sinne des Wortes "den A*** aufgerissen" und dann einen Tag nach der Prüfung sagt er mir, er könne mich wenn überhaupt und die Mietverhandlungen für die neue Filiale gut ausgehen, in zwei Monaten übernehmen. Er hat sich natürlich nicht bis ende dieser Woche gemeldet, wie versprochen.

Ich habe viel hingenommen und nie mehr für mehr Arbeit verlangt, aber nun ist bereits der 03.07 und meine Vergütung für Juni ist immer noch nicht da, weil meine Exchefin, erst noch prüfen wollte ob mir volle monatliche Vergütung oder nur anteilig zusteht, also von dem wo fast nix ist und war, was abziehen. Da ich aber hier Rechnungen liegen habe, kann es sein das Gebühren und Strafen wegen Knollen dazu kommen, bevor ich Geld habe.

!Lastschrift Handyvertrag nicht gebucht (noch nie passiert)!

Fragen:

-Was kann ich bei Umkosten machen, da ich ja keine Finanzmittel derzeit besitze und seit dem 01.07.2013 meinen Chef darüber in Kenntnis gesetzt habe (telefonisch / persönlich), dass ich kein Geld bekommen habe und heute (03.07.2013) nochmal telefonisch um Zahlung gebeten habe, aber er alles auch wusste, nur mir nichts gesagt wurde.

-Im Vertrag steht "Der Auszubildende zahlt dem AZUBI eine angemessene Vergütung, diese beträgt zur Zeit monatlich brutto..." und "Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8Std.. Die regelmäßige wöchentliche 40Std.", also keine monatlichen min. Std. und sonst steht im Anhang oder sonst wo was von Abzügen bei verkürzten Monaten oder vorzeitigem Vertragsende. Normaler IHK NRW Vertrag (§§ 10,11 BBIG) ohne anzuwendende Tarifverträge oder anderen Zahlungs- oder Arbeitszeitvereinbarungen. Also volles Gehalt oder?

Danke im voraus und sry langer Text ich weiß

Gehalt, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Ausbildungsvertrag, IHK, Lohn, Vergütung, Vertragsrecht
Widerruf automatische Vertragsverlängerung möglich?

Hallo,

ich habe am 22.06.2011 einen Handyvertrag bei der Telekom abgeschlossen. Dieser würde eigentlich am 22.06.2013 auslaufen. Sprich Stichtrag Kündigungsfrist (laut AGB 3Monate) wäre am 22.03.2013 gewesen. Da ich mir unsicher war ob ich ihn nun verlängern möchte oder nicht habe ich diese Frist verstreichen lasse (um 14 Tage, mittlerweile habe ich gekündigt und die schritliche Bestätigung durch die Telekom liegt vor). Die haben den Vertrag mittlerweile automatisch verlängert, sodass der Vertrag also stillschweigend um 12 Monate verlängert wurde und ich somit zum 22.04.2014 gekündigt habe.

Das ist soweit ja auch richtig.

Da ich aber gerne den Anbieter wechseln möchte würde ich gerne wissen, was ich für Möglichkeiten habe den Vertrag doch irgendwie vorzeittig loszuwerden. Er kostet 40€ im Monat OHNE Handy ( 30€ Grundgebühr mit Internet Flat + Festnetz Flat, 10€ SMS Flat, die SMS Flat kann ich aber nicht wegmachen, weil sich der Vertrag dann wieder um 24 Monate verlängert! ).

Also wann wird der Vertrag durch die Telekom automatisch verlängert? 3 Monate vor Vertragsende? Und: Kann ich die automatische Verlängerung widerrufen? Ich wusste zwar davon, aber ich habe hierzu keine SMS/Brief/Email bekommen, gibt es hier Möglichkeiten dies anzufechten?

Wenn es nicht geht werde ich ihn halt noch ein Jahr behalten den Vertrag, sooo schlecht war er nun auch wieder nicht, aber eigentlich würde ich halt schon gerne woanders hin..

Vielen Dank für eure Hilfe.

Handy, Internet, telefonieren, Mobilfunk, Telefon, Vertrag, Handyvertrag, Telekom, Vertragsrecht
Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung

Hallo liebe User,

Ich habe mir ein neues Auto gekauft bzw. es bis jetzt nur angezahlt, da der Besitzer das Auto erst am 21.02.2013 abgeben kann (bedingt durch seinen Beruf).

Nun als wir beide den Kaufvertrag zusammen unterschrieben haben und ich 50€ angezahlt habe und beide mit dem Kaufpreis zufrieden waren, haben wir gesagt das wir uns am Tag der Übergabe wieder sehen.

So nun bin ich ganz rattig nach dem Wagen und möchte den so schnell wie möglich haben und wollte nur mal schauen ob der Verkäufer das Autoinserat schon aus dem Internet gelöscht hat und habe direkt gemerckt das er die Bilder geändert hat und den Preis um 500€ angehoben hat.

Nun habe ich Ihn direkt kontaktiert und einfach mal gefragt: ,,Hallo Herr ****, um wieviel Uhr kann ich das Auto den abholen?" , worauf hin er nur meinte ,,Da gibt es ein kleines Problem, ein Händler möchte mir 300€ mehr geben.. wenn Sie diese drauf legen können Sie den Wagen haben" Als ich ihn dann gesagt habe das wir aber den Kaufvertrag schon fertig gemacht haben und uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten mit dem beide Parteien zufrieden waren, meinte der Vekäufer nur ,,Das hat nichts zu sagen, ein Kaufvertrag bedeutet nichts.." Nunja er hat sich auch nicht belehren lassen ich habe ihm gesagt das ICH als Käufer:

  • einen Anspruch auf Übereignung des Pkw aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB habe.
  • Und er als Verkäufer den Vertrag grundsätzlich einhalten muss, so wie er abgeschlossen wurde.

Folglich meinte er nur das dies nicht stimmt und der den Wagen an den Käufer mit dem höchsten Betrag verkauft, egal ob er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich spiele mit dem Gedanken morgen zum Anwalt zu gehen und das so zu regeln. Gibt es Gesetzeslücken mithilfe der Verkäufer den Kaufvertrag rück-abwickeln kann? Es hat sich um kein Irrtum gehandelt und er hat den Kaufvertrag freiwillig unterzeichnet.

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Vertragsrecht
Auto Privat Verkauft, Käufer will zurückgeben wegen Mängel

Tag zusammen,hoffe ich könnt mir etwas helfen.

Habe Gestern mein Auto verkauft, der Käufer hat es besichtigt und ist Probegefahren, Mängel die vorhanden waren habe ich ihm gesagt bzw gezeigt.

Heute ruft er an um meint das Automatik getriebe macht probleme und schaltet nicht sauber, will das Auto zurück geben.. ( Bei der Probefahrt war alles einwandfrei und mir ist das auch noch nie passiert keine probleme mit dem getriebe gehab)

Habe einen KFZ-KAufvertrag aus einem Laden benutz also einen Vorgefertigten mit Durchdruck.

Expliziet habe ich nicht erwähnt das ich keine Garantie bzw Gewährleistung gebe, bzw das Auto zurücknehme.

Auch das er eine Probefahrt gemacht hatte wurde da nicht erwähnt, habe jedoch Augenzeuge.(Mein Vater)

Aber ein Maschinell erstellter Text im dem Kaufvertrag beinhaltet: Der Verkäufer übernimmt für die Beschafenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung, es sei den er verkauft als Unternehmer.. ( Bin Ja Privatperson).

Das KFZ habe ich als unfallfrei angekreutz, was es ja nach meinem wissen war, bin nicht er erstbesitzer.

So jetzt droht mir der Käufer mit seinem Anwalt etc.. wenn ich das KFZ nicht zurücknehmen bzw sein geld wiedergeben. (Ach Ja, der Käüfer besass keinen Dt-Ausweis sondern einen Ausländischen hat mir aber versichert er sei Deutscher Staatsbürger.. nur so nebenbei)

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen, hat er das Recht dies zu tun und muss ich das Auto zurücknehmen ?, was ich natürlich nicht möchte da es ja jetzt i-welche Problemen hat, welche bei mir nicht vorhanden waren...

Privatverkauf, Vertragsrecht, kfz-verkauf
juristische Frage zu Lieferschein

Bei der Selbstabholung meines mehrteiligen Badmöbelprogrammes wurde mir vor Übergabe der Packstücke der Lieferschein zur Unterzeichnung vorgelegt. Über dem Unterschriftsfeld steht: „Ware vollständig, sauber und ohne sichtbare Mängel erhalten. Ich/Wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass keine Drittschäden bei Lieferung/Abholung aufgetreten sind.“

Das Problem: Zu Hause habe ich festgestellt, dass ein Einzelmöbel nicht mitgeliefert wurde. Der Lieferschein weißt korrekt alle Einzelmöbel aus und deckt sich mit dem Kaufvertrag. Alle Einzelmöbel sind separat mit Mengenangabe („Anz.“) aufgelistet. Nachdem ich die fehlende Lieferung beim Möbelhaus reklamiert hatte, wurde dort im Lager recherchiert – ohne Erfolg. Nun beruft sich das Möbelhaus auf meine Unterschrift, ich hätte alles erhalten. Ich behaupte, dass ich anhand des Lieferscheines nur prüfen kann, ob sich dieser mit dem Kaufvertrag deckt, weil es völlig unrealistisch ist, alle Packstücke und somit den Transportschutz vor Ort zu öffnen und den Inhalt zu prüfen. Nur das Zählen der Packstücke gibt meiner Ansicht nach keinen Rückschluss auf die gelieferten Einzelmöbel, da es beispielsweise durchaus sein könnte, dass ein Packstück zwei Einzelmöbel enthält.

Habe ich hier rechtlich eine Chance? Welche Gesetze beschreiben den Inhalt und die „Interpretation“ von Lieferscheinen/Warenbegleitscheinen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Bestellung, Lieferung, Vertragsrecht, Lieferschein
Widerruf bei Parship

Hallo, ich habe einen Vertrag bei Parship abgeschlossen und die Seite getestet. Nachdem ich nach einer Woche unzufrieden war, habe ich von meinem Widerspruch Recht gebrauch gemacht. Nun wird mir von Parship fast die volle Summe für 6 Monate in Rechnung gestellt, weil ich angeblich Dienstleistungen bezogen hätte. Ist das Rechtgemäß? Was würdet Ihr vorschlagen. Ich habe kein Rechtsschutz und möchte daher nicht zum Anwalt.

Sehr geehrter Herr X,

ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.

Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den hierin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.

Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 239,40 EUR Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 6 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 5 Davon zustande gekommene Kontakte: 28 Bereits von Ihnen gezahlt: 239,40 EUR

Rückerstattung: 59,85 EUR

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.

Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen, ich nehme die Löschung gerne für Sie vor. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

Mit freundlichen Grüßen

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Internet, Widerruf, Verbraucherschutz, Vertrag, Vertragsrecht, Parship
FASI - Widerrufserklärung

Hey, ich war leider so dumm und hab bei FASI einen Vertrag auf der Straße unterschrieben. Normalerweise bin ich nicht so leichtgläubig, ich weiß auch nicht, was los war. Als ich 2 Minuten nach dem Unterschreiben noch mal zurück bin, um den Vertrag für ungültig zu erklären, habe ich den Typ nicht mehr gefunden ... Nun ja, das war gestern. Ich habe noch ein wenig recherchiert und anscheinend sind schon viele Leute Opfer dieser Leute geworden und müssen dann im Laufe des Jahres öfter höhere Geldbeträge zahlen. Das erste, was ich heute gemacht habe: Widerrufsrecht mit Einschreiben geschickt..

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

  1. Was ist, wenn sie so tun, als ob sie meinen Widerruf niemals bekommen hätten? Einschreiben heißt nicht, dass ich das nachweisen könnte.

  2. Ich habe geschrieben, dass sie mir unverzüglich eine Bestätigung schicken sollen, wenn sie den Brief erhalten. Was ist, wenn ich diese Bestätigung erhalte? Ist die dann auf jeden Fall rechtsbindend? Es ist ja eigentlich nur ein stück Papier, dass ich auch selbst gedruckt haben könnte o.Ä, also könnten die das im Nachhinein ja trotzdem noch abstreiten. Woran erkenne ich also, ob der Vertrag wirklich aufgelöst wurde?

  3. Können die mir überhaupt irgendetwas, wenn ich einfach nicht bezahle? Ich wurde auch beim Unterschreiben des Vertrages angelogen ("kann man jederzeit sofort kündigen"). Das ist ja dann Täuschung, aber das kann ich auch schlecht beweisen.

Ich wäre über ein paar Tipps sehr dankbar :) PS: Wie könnte ich das ganze auf 100% sichere Art beenden? Wo/Wie kann ich eine Willenserklärung abgeben, dass ich diesen Vertrage NICHT will, die rechtlich unanfechtbar und bindend ist?

Betrug, Recht, Widerruf, Vertrag, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, FASI
Vertragsstrafe weil Möbel nicht durch Türe passen?

Hallo zusammen,

habe bei einem Möbelgeschäft im September eine Wohnzimmergarnitur (Sitzecke) gekauft. Die sagten, dass die Lieferzeit 6 Wochen beträgt, hatten aber auf dem Auftrag KW49 drin, dass ich erst daheim bemerkte. Letzte Woche hatte ich angerufen und gefragt wann die Garnitur kommt (da der Spermüll meine alte vor 4 Wochen abgeholt hatte). Heute war der genannte Termin und auch die Lieferung.

Das heißt die 2 Herren haben die Garnitur zu uns in den 2 Stock gebracht, aber vor unserer Wohnungstür scheiterte es. Die kammen nicht rein. Die Tür sei zu eng! Nach mehrmaligem Versuch haben Sie die Garnitur wieder mitgenommen. Norm sei 84cm Breite sagten sie, wir messten 79cm (ist halt Altbau). Aber keiner hat uns gefragt oder vorgewarnt.

Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.

Ich war total schockiert und erklärte ihm, dass wir alle Möbel in unsere 120 qm Wohnung bisher reinbekommen haben und nie ein Problem hatten. Und wenn dieses Möbelstück besonders breit ist, hätte er uns darauf hinweißen sollen, dass es nicht durch jede Türe passt und wir vielleicht erst daheim ausmessen bevor wir bestellen.

Er hat das ganze gar nicht eingesehen. Die erste Rate ist schon abgebucht worden, da wir es auf Raten abbezahlen wollten. Er sagte auch etwas von sonderanfertigung, obwohl es keine ist. Wir haben die Garnitur dort gesehen - nehmen wir - 6 Wochen Lieferzeit. So war´s. Nichts mit Sonderanfertigung, wir hatten keine Extrawünsche.

Ich hätte jetzt echt gedacht, dass wir uns ein anderes Möbelstück aussuchen könnten. Aber nein die wollen jetzt das Geld?

DÜRFEN DIE DAS ÜBERHAUPT?????

Wer kann mir helfen, bitte!!! Wie sieht die rechtliche Seite aus???

Ich muss dem Möbelgeschäft heute noch Bescheid geben, was jetzt mit der Garnitur passieren soll. Ob wir Sie nehmen oder nicht.

(Wir haben auch keine breiten Fenster oder Balkon, so dass es durch diese in die Wohnung gebracht werden kann)

BITTE helft mir, bin total verzweifelt gerade jetzt vor Weihnachten hat mir das gerade noch gefehlt.

Danke euch ganz lieb im voraus.

Einrichtung, Möbel, Anwalt, Vertragsrecht
Amazon storniert eigenmächtig aufgegebene Bestellung, habe ich einen Anspruch auf Lieferung?
Hey Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Artikel zu einem günstigen Preis bei Amazon erstanden, Verkauf und Versand beides durch Amazone.

Soweit so gut..... ich habe die folgenden beiden Tage nach der Bestellung des Artikels bei meinen Bestellungen nachgeschaut, ob der Artikel schon unterwegs sei.

Da ich Amazone Prime habe, wurde als voraussichtliche Lieferzeit 2 Tage angegeben, also eigentlich wie immer.

Nach zwei Tagen habe ich erneut in meine Bestellungen gesehen. Ergebnis: Artikel noch nicht versandt.

Am Abend des Tages habe ich nochmals in meine Bestellungen geschaut und ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich feststellen musste, dass meine Bestellung dort nicht mehr auftauchte!

Ich schaute in meinen Email Account und fand folgende Nachricht von Amazone:

Guten Tag, wir haben eine aktuelle Information zu Ihrer Bestellung.

Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:......(Name des Artikels)

Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden. Bitte besuchen Sie die obigen Detailseiten, um diese Artikel eventuell bei anderen Anbietern zu finden.

Falls Sie das Produkt bei einem unserer Marketplace-Verkäufer bestellen möchten, besuchen Sie bitte erneut die entsprechende Produktdetailseite und klicken Sie auf "Alle Angebote" oder "Angebote erhältlich ab". Bitte beachten Sie, dass sich die Versandbedingungen von Marketplace-Angeboten von den Versandbedingungen, die für Amazon.de gelten, unterscheiden.

Wir bemuehen uns sehr, unseren Datenbestand auf dem neuesten Stand zu halten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Aenderungen noch nicht in unserer Datenbank erfasst sind oder Herstellerpreise vor dem Erscheinungstermin noch einmal geaendert werden. In diesen Faellen bitten wir um Entschuldigung!

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen.

(Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zur Versendung, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen. Dürfen die das???

Ich bin mächtig sauer und fühle mich richtig auf den Arm genommen und würde gerne das Produkt was ich seit 3 Tagen bestellt habe zu dem Preis zu dem ich es bestellt habe geliefert bekommen!

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage???
Amazon, Rechte, Anspruch, Bestellung, Möglichkeiten, Rechtslage, Vertragsrecht, Stornierung
Abzocke Massa Haus

Hallöchen, ich hoffe uns kann jemand helfen! Weil wie ich seh erging es schon vielen so wie uns. Und zwar wurde uns im Musterhaus (Massa Haus) ein Angebot zu einem Haus gemacht, dass uns gefallen hat. Es wurde uns gleich beim ersten Termin ein Hausvertrag vorgelegt mit der Begründung das Haus zu reservieren, und um die Finanzierungsanfrage durch zuführen. So blöd wie wir waren haben wir den Hausvertrag unterschrieben. Vorher aber habe ich noch nachgefragt ob es verbindlich ist. Da versicherte uns der Vertreter dass im Vertrag zwar was von 10 % steht aber es betrifft uns nicht. Naja... dann sind wir nach Hause und haben uns das alles nochmal angeschaut. Da ist uns aufgefallen dass da einige Kosten garnicht erwähnt wurden. Und dass einiges sogar doppelt berechnet ist. Danach haben wir gleich eine schriftliche Kündigung rausgeschickt (das ganze innerhalb von einer Woche). Jetzt haben wir aufjedenfall eine Rechnung über 14.000 Euro bekommen die wir denen als Schadensersatz zahlen soll. Aber für was? Wir haben nur ein Angebot bekommen.

Jetzt sind wir zum Anwalt und der hat der Frima einen Brief geschrieben dass wir getäuscht wurden von dem Vertreter usw. aufjedenfall haben noch mal eine Rechnung rausgeschickt und bestehen auf ihr Geld. Der Anwalt meint dass es aufjedenfall vors Gericht kommt. Da wir aber nichts beweisen können was dort besprochen wurde suchen wir jetzt Leute denen es genauso erging, und die uns vielleicht helfen können und vielleicht ihren Fall auch vor Gericht erzählen.

Kann uns bitte jemand helfen?

ich bin langsam am verzweifeln....

Recht, Vertragsrecht

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