Hallo liebe Forengemeinde,

uns stellt folgende Konstellation vor eine große Frage:

Wir (meine Frau & Ich) sind seit dem 01.01.2014 gleichberechtigte Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Einfamilienhaus-Charakter! Am 13.11.2014 haben wir einen "Bescheid über die Festsetzung eines Straßenbaukostenbeitrages nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die ....Straßennamen..." erhalten, welche die Kosten einer Herstellung vom 11.10.2010 behandelt.

Nach Rückfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt, das derjenige Zahlungspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Erstellung/Zustellung des Bescheides Eigentümer ist.

Allerdings steht im notariellen Kaufvertrag folgendes:

"§6 Rechts- und Sachmängelhaftung"

  1. Der Vertragsgegenstand wird verkauft unter Haftung für den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang, soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag übernommen werden. Nicht gehaftet wird dagegen für das Bestehen von altrechtlichen Dienstbarkeiten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm von solchen nichts bekannt ist.

Und weiteres:

"§8 Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge"

  1. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt für die bei Besitzübergang im Erschließungsgebiet ganz oder teilweise tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung des Beitragsbescheides, der Verkäufer; alle übrigen trägt der Käufer.

  2. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass unabhängig von dieser Vereinbarung der Gemeinde gegenüber derjenige beitragspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer des Vertragsgegenstandes ist und dass die Beitragsschuld als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruht.

Da wir zum Zeitpunkt des Beschlusses und der erstmaligen Wiederherstellung im Oktober 2010 keine Eigentümer waren und uns diese Kosten verschwiegen wurden, möchten wir gerne die Kosten vom Verkäufer erstattet bekommen.

Wie seht Ihr; wie sehen Sie, die Rechtslage?

Freundliche Grüße